Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/kultur/denkmalschutz.php 06.02.2024 13:29:33 Uhr 19.03.2024 12:50:49 Uhr |
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Dresden ist nicht nur reich an weltbekannten Sehenswürdigkeiten. Im Stadtgebiet befinden sich zum Stichtag 19. Juni 2015 genau 9315 listenmäßig erfasste Kulturdenkmale und Sachgesamtheiten so wie acht Denkmalschutzgebiete. In Dresdens Boden muss an zahlreichen Stellen mit historisch bedeutsamen Bodenfunden gerechnet werden. Das Amt für Kultur und Denkmalschutz der Stadt Dresden ist die für diese Denkmale zuständige untere Denkmalschutzbehörde.
Aufgaben der Abteilung Denkmalschutz und Denkmalpflege
Anträge auf Feststellung der Denkmaleigenschaft nach § 10 Abs. 3 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) sind beim Amt für Kultur und Denkmalschutz als unterer Denkmalschutzbehörde zu stellen.
Sie erstellt auf Antrag:
- denkmalschutzrechtliche Genehmigungen für Maßnahmen an Kulturdenkmalen
- denkmalschutzrechtliche Stellungnahmen zu Verfahren anderer Behörden, insbesondere Baugenehmigungsverfahren
- denkmalschutzrechtliche Stellungnahmen zu Planverfahren
- Bescheinigungen zur steuerlichen Anerkennung von erhaltenden Maßnahmen an Kulturdenkmalen
Auch Fördermittel für Dresdner Kulturdenkmale werden hier beantragt.
Als Schutz- und Aufsichtsbehörde kann das Amt für Kultur und Denkmalschutz auf eigene Initiative ebenfalls Maßnahmen veranlassen.
Mit Publikationen, Ausstellungen und Veranstaltungen bietet das Amt für Kultur und Denkmalschutz der Öffentlichkeit regelmäßig aktuelle Fachbeiträge an.
Im Lapidarium des Amtes für Kultur und Denkmalschutz werden historisch bedeutsame Fundstücke und Architekturteile bewahrt, wissenschaftlich dokumentiert und für eine mögliche Wiederverwendung vorbereitet.
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Amt für Kultur und Denkmalschutz
Abteilung Denkmalschutz/-pflege
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