Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/abfall-stadtreinigung/abfallberatung/trennung/leichtverpackung.php 24.10.2023 15:39:32 Uhr 25.04.2024 01:37:21 Uhr |
Leichtverpackungen
Als Leichtverpackung, abgekürzt LVP, wird diejenige Abfallfraktion bezeichnet, die im Rahmen des Dualen Systems bundesweit getrennt gesammelt und in Gelben Tonnen/Gelben Säcken zur Abholung bereitgestellt wird.
Leichtverpackungen bestehen meist aus Kunststoffen, Verbundstoffen, Aluminium oder Weißblech, gegebenenfalls im Verbund mit Papier (Getränkekartons).
Bis Ende 2003 wurde "Der Grüne Punkt" zur Kennzeichnung der LVP genutzt, die zur Verwertung im Rahmen des Dualen Systems vorgesehen waren. Seit 2009 besteht keine Kennzeichnungspflicht mehr, da alle an den privaten Endverbraucher gerichteten Verkaufsverpackungen am Dualen System teilnehmen müssen.
Hinweis: Nutzung Gelber Säcke
Bitte nutzen Sie für Ihre Leichtverpackungen entweder die Gelbe Tonne oder Gelbe Säcke. Befinden sich in der Gelben Tonne gefüllte Gelbe Säcke der Dualen Systeme, wird sie nicht geleert.
Dies wird als unerlaubte Zweckentfremdung angesehen.
Diese leeren Verpackungen gehören hinein:
Kunststoffe
- Tragetaschen, Beutel, Folien
- Plastikflaschen, Tuben, Pflanzpaletten
- Verpackungen für Wasch- und Körperpflegemittel
- Becher von Margarine, Quark, Joghurt u. a.
- Verpackungen für Obst und Gemüse
- Eierverpackungen (Kunststoff)
- Verpackungs-Styropor, Luftpolsterfolie
- Schraubverschlüsse, Blister (für Tabletten)
Metalle
- Konserven- und Getränkedosen
- Verschlüsse, Kronkorken
- Menüschalen und Deckel aus Aluminium
- Spray- und Farbdosen
- Alufolie
Verbundstoffe
- Saft- und Milchkartons
- Vakuumverpackungen
- Suppentüten
- beschichtete Pappen von Tiefkühlprodukten
Nicht in die Gelbe Tonne/Sack gehören:
- Fußbodenbeläge
- Leder- und Kunstledererzeugnisse
- Dämmplatten aus Styropor
Falsch befüllte Gelbe Tonnen und Säcke
Sind der Gelbe Sack oder die Gelbe Tonne falsch befüllt, werden sie nicht entsorgt. Sie erhalten einen speziellen Aufkleber, der auf die Fremdstoffe hinweist.
Entweder die nicht hineingehörenden Abfälle werden aussortiert oder der Grundstückseigentümer beauftragt eine Mitnahme/Leerung als Restabfall. Dafür ist die Sonderentleerungsgebühr für fehlbefüllte Abfallbehälter zu zahlen.
Nutzung des Gelben Sacks:
- für die Grundstücke, wo keine Gelbe Tonne gestellt wird
- wenn einmal mehr Verpackungsabfälle anfallen, dann den gefüllten Sack am Entleerungstag neben die Gelbe Tonne stellen
- darf nicht als kostenfreie Mülltüte verwendet und nicht in die Gelbe Tonne gegeben werden
Wo erhält man kostenlose Gelbe Säcke?
- in den Stadtbezirksämtern und Ortschaftsverwaltungen
- auf allen Wertstoffhöfen
- im Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft