Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnungsmarkt/mietspiegel.php 05.03.2024 16:05:54 Uhr 23.04.2024 23:06:30 Uhr |
Dresdner Mietspiegel
Aktuelle Informationen zur Mietspiegelbefragung
Von März bis Mai 2024 läuft eine schriftliche Befragung von Dresdnerinnen und Dresdnern.
Sie dient der Gewinnung einer Datengrundlage für die Erstellung des qualifizierten Dresdner Mietspiegels 2025. Es werden ca. 7.000 zufällig ausgewählte Dresdner Mieterinnen und Mieter befragt.
Die Befragung beginnt Anfang März 2024 mit einem Schreiben des Oberbürgermeisters, das die bevorstehende Umfrage ankündigt und erläutert. Etwa zwei Wochen später erhalten alle Haushalte Post vom Hamburger Institut ALP. Das Schreiben enthält einen Fragebogen sowie einen Online-Zugangscode. Die Fragen können online beantwortet oder auf dem Papierfragebogen ausgefüllt werden. Für die Rücksendung des Fragebogens ist ein frankierter Briefumschlag beigelegt.
Der Rückmeldetermin ist der 6. April 2024.
Das Ausfüllen des Fragebogens dauert maximal 30 Minuten und umfasst Fragen zu Wohnkosten, Art, Größe und Ausstattung der Wohnung (z. B. Fußbodenbeläge, Badausstattung, Balkon). Die angeschriebenen Mieterinnen und Mieter sind zur Beantwortung der Fragen gesetzlich verpflichtet.
Service-Telefon
vom 4. März bis 31. Mai 2024
jeweils Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr
4. März bis 15. März 2024
Service-Telefon: 0351-4884902
Landeshauptstadt Dresden
E-Mail: mietspiegel@dresden.de
(bitte geben Sie immer Ihren Zugangscode an)
18. März bis 31. Mai 2024
Service-Telefon: 040-334647655
Hamburger ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
E-Mail: mieten@alp-institut.de
(bitte geben Sie immer Ihren Zugangscode an)
Unterstützung beim Ausfüllen
Sie erhalten Unterstützung vom Soziale Dienst für Seniorinnen und Senioren
Hier geht´s zu den Beratungsstellen
Wichtige Fragen und Antworten
Warum erstellt die Landeshauptstadt Dresden einen Mietspiegel?
Wozu dient der Mietspiegel?
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
Wie werden Haushalte für die Befragung ausgewählt?
Warum werden auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen angeschrieben?
Wie läuft die Befragung ab?
Muss an der Befragung teilgenommen werden?
Was passiert, wenn die Antwort nicht rechtzeitig zurückgeschickt wird?
Was wird mit den persönlichen Angaben gemacht und wie wird der Datenschutz gewährleistet?
Mietspiegel 2023
Mit dem dreizehnten Dresdner Mietspiegel steht ein qualifizierter Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen zur Verfügung. Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über die in Dresden üblicherweise gezahlten Mieten im Erhebungsmonat April 2022, wie sie in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert worden sind. Er weist damit die ortsübliche Vergleichsmiete aus.
Der qualifizierte Mietspiegel gilt als vorrangiges Begründungsmittel im Mieterhöhungsverfahren. Vermieter haben in ihrem Mieterhöhungsverlangen die Angaben des Mietspiegels auch dann mitzuteilen, wenn sie die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel stützen. Bei Abschluss eines neuen Mietvertrages darf die Miete nicht mehr als 10 Prozent über der im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Der qualifizierte Mietspiegel trägt wesentlich zur Rechtssicherheit und Transparenz am Dresdner Wohnungsmarkt bei. Der Dresdner Mietspiegel 2023 gilt bis zum 31. Dezember 2024. Ab 1. Januar 2025 wird ein neuer Mietspiegel zur Verfügung stehen.
Dresdener Mietspiegel 2023
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Online-Mietspiegel 2023
Mit diesem Programm können Sie für Ihre Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete online berechnen.
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Dresdner Mietspiegel 2023 - Broschüre
(*.pdf,
2 MB)
Der barrierearme Dresdner Mietspiegel steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Die Mietspiegelbroschüre (Schutzgebühr 2,00 Euro) ist in allen Rathäusern, Stadtbezirksämtern, Ortschaften, Bürgerbüros, beim Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. und beim Haus & Grund Dresden e. V. erhältlich. - Dresdner Mietspiegel 2023 - Dokumentation (*.pdf, 6 MB)
Weitere Informationen
Bestellung der Broschüre "Dresdner Mietspiegel"
Mietspiegelarchiv
Kappungsgrenzenverordnung
Seit 1. Juli 2020 gilt die Sächsische Kappungsgrenzenverordnung für die Stadt Dresden. Demzufolge darf sich ab dem 1. Juli 2020 die Miete bei Erhöhungen nach § 558 Absatz 1 BGB (Erhöhungen bis zur im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmiete) innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent erhöhen. Die Kappungsgrenzenverordnung gilt bis zum 30. Juni 2025.
Mietpreisbegrenzungsverordnung
Seit 13.07.2022 gilt die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung für die Stadt Dresden.
Mit dem Inkrafttreten der sogenannten Mietpreisbremse nach § 556d Absatz 1 BGB dürfen in der Landeshauptstadt die zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses vereinbarten Mieten maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen regeln die §§ 556e und 556f BGB.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 wieder außer Kraft.
Informationen für Dresden-Pass Inhabende
Dresden-Pass-Inhabende, welche als Mieterinnen und Mieter einer Wohnung Unterstützung in mietrechtlichen Angelegenheiten bedürfen, können eine einmalige antragsfreie Kurzberatung beim Mieterverein Dresden e.V. in Anspruch nehmen.
Die Broschüre zum Dresdner Mietspiegel 2023, die Dokumentation der Erstellung des Mietspiegels sowie der Link zum Online-Berechnungstool stehen im Downloadbereich zur Verfügung.
Kontakt
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Glashütter Straße 51
01277 Dresden
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Öffentlicher Personennahverkehr
Linien 4, 10, 61 bis Haltestelle Pohlandplatz
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Telefon
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Fax 0351-4884813
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Postanschrift
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01001 Dresden
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Statistischer Informationsdienst
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Ostra-Allee 11
01069 Dresden
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