Wir freuen uns, wenn Sie uns bei der Integrations- und Ausländerbeiratswahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer unterstützen. Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer müssen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Außerdem müssen Sie am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein, seit mindestens drei Monaten in Dresden leben (diese Regelung gilt nicht für Mitarbeitende der Landeshauptstadt Dresden) und sich seit mindestens
1. September 2023 rechtmäßig in Deutschland mit Aufenthaltsgestattung oder mit Duldung wohnen. Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer sollten Sie außerdem gut Deutsch sprechen.
Die Wahlbriefe werden am Sonntag, den 1. September im Mauersberger Saal im Haus an der Kreuzkirche ausgezählt.