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https://www.dresden.de/de/leben/sport-und-freizeit/sport/eb-sportstaetten/03_sportfoerderung.php 11.02.2011 16:00:38 Uhr Uhr 27.04.2024 14:13:41 Uhr

Sportförderung

Aufgabe der direkten kommunalen Sportförderung ist die Sicherung eines für alle Einwohnerinnen und Einwohner zugänglichen qualifizierten und differenzierten Sportangebotes in Dresden. Die Sportförderung gehört zum Geschäftsbereich Bildung, Jugend und Sport.

Die Zuwendungen sind freiwillige, zweckgebundene öffentlich-rechtliche Geldleistungen der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung des Sports. Sie werden im kommunalen Interesse in der Regel an gemeinnützige Sportvereine mit dem Ziel vergeben, stadtweit breitensportliche Projekte sowie leistungssportliche Entwicklungen mit einer großen Sportartenvielfalt für breite Schichten der Bevölkerung, insbesondere für Kinder und Jugendliche (Mädchen und Jungen beziehungsweise junge Frauen und Männer), Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationshintergrund zu unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Stärkung des Ehrenamtes.

Zuwendungsvoraussetzungen

Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt auf Grundlage der Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung des Sportes (Sportförderrichtlinie) vom 1. Januar 2021.

Zuwendungsempfänger

(außer für die Gewährung von Stipendien und bei der Förderung von Sportveranstaltungen) sind:

a) gemeinnützige Sportvereine mit Sitz in Dresden (Dresdner Sportvereine)

b) der Stadtsportbund Dresden e. V.

c) die Stadtfachverbände der Landeshauptstadt Dresden

d) der Olympiastützpunkt Sachsen, Standort Dresden

Zuwendungsfähig

sind Dresdner Sportvereine, sofern diese

a) durch Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden rechtsfähig sind,

b) mindestens seit zwei Jahren im Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden eingetragen sind,

c) als Vereinszweck in den Zielen ihrer Satzung die Förderung des Sportes oder einer Sportart festgelegt haben,

d) die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt anerkannt ist,

e) mindestens 25 Mitglieder zum Stichtag 1. Januar haben,

f) einen Kinder- und Jugendanteil (Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) von mindestens 10 vom Hundert oder mindestens 10

vom Hundert Anteil an Mitgliedern ab Vollendung des 50. Lebensjahres (außer Förderungen nach Teil B, Punkt 7 und Punkt 8 der Sportförderrichtlinie) zum Stichtag 1. Januar haben sowie

g) Mitglied im Landessportbund Sachsen e. V. sowie im Stadtsportbund Dresden e. V. sind.

Vorgehen

Die Antragstellung hat schriftlich unter Verwendung des verbindlichen Formulars sowie unter Beachtung der Antragfristen an folgende Postanschrift zu erfolgen:

Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Finanzen, Personal und Recht
Sportförderung
Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Die einzelnen Antragsfristen sind unter Teil A, II, Punkt 1 – Antragstellung und Fristen der Sportförderrichtlinie einsehbar. Der Antragsteller ist für den fristgerechten Zugang verantwortlich.

Kontakt Sportförderung

Herr Jähring

Sachgebietsleiter


Frau Wagner

Sportförderung, konsumtiv


Frau Hellmann

Sportförderung konsumtiv


Frau Rietzschel

Sportförderung investiv