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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/klima-und-energie/klimaanpassung/dresden-baut-gruen-wettbewerb.php 30.06.2025 12:50:02 Uhr 07.12.2025 17:29:03 Uhr |
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Dresden baut grün
Wettbewerb zur Dach- und Fassadenbegrünung 2019
Zum Wettbewerb „Dresden baut grün“
Am 22. Mai 2019 rief das Umweltamt den Wettbewerb für das schönste Gründach und die schönste begrünte Fassade im Stadtgebiet aus. Ende Oktober endete die Einreichungsfrist. Es gab 26 Wettbewerbsbeiträge.
Eine vierköpfige Jury bewertete die begrünten Gebäude nach Kriterien wie Gestaltung, Mehrwert für die Umwelt und besondere Geschichte. Zur Fachjury gehörten Professor Dr. Hennig Günther, Studiendekan Gartenbau an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Dresden, Dr. Gunter Mann, Präsident des Bundesverbandes GebäudeGrün e.V. und der Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e. V., Stefan Szuggat, Leiter des Dresdner Stadtplanungsamtes und Eva Jähnigen, Umweltbürgermeisterin.
Der erste Platz jeder Kategorie ist mit einem Preisgeld von 500 Euro dotiert. Teilnehmen konnten sowohl Gebäudeeigentümer und -eigentümerinnen als auch Bewohner und Bewohnerinnen sowie die Planer solcher Objekte.
Dresden baut grün - Wettbewerb zur Dach- und Fassadenbegrünung 2019 (*.pdf, 4 MB)
Warum der Wettbewerb?
In Zeiten wachsender Städte und verschwindender Freiflächen gewinnt Gebäudebegrünung immer mehr an Bedeutung – Dach- und Fassadenbegrünung liegen weltweit im Trend.
Dabei bieten begrünte Gebäude nicht nur optisch neue, innovative Gestaltungsmöglichkeiten. Vor allem die positiven ökologischen Effekte sprechen für diesen Bautrend. Durch begrünte Dächer und Fassaden verbessert sich das Mikroklima und Lärm wird reduziert. Das Grün bindet Schadstoffe und bietet Tieren und Pflanzen einen Lebensraum. Aber auch der ästhetische Mehrwert ist spürbar: Der Blick ins Grüne trägt zur Entspannung gestresster Großstädter bei.
Dresden möchte diese Baukultur fördern. Denn nur mit derart ökologischen Baukonzepten sind verdichtete Städte auch in Zukunft lebenswert. Deshalb sucht die Landeshauptstadt das schönste Gründach und die schönste begrünte Fassade im Stadtgebiet, denn ökologisches Handeln und innovatives Denken sollen belohnt werden.
Die Bewerbung
- Mindestens vier aussagekräftige Fotos von dem Gründach oder der begrünten Fassade zusammenstellen.
Wichtig: Die Fotos müssen mindestens eine Auflösung von 300 dpi haben und sollten aus unterschiedlichen Perspektiven
aufgenommen sein. - Das Teilnahmeformular "Fassadengrün" und/oder das Teilnahmeformular "Dachgrün" herunterladen, ausfüllen und unterschreiben.
- Das Teilnahmeformular mit den vier Fotos versenden
per E-Mail an stadtklima@dresden.de
oder per Post an:
Umweltamt Landeshauptstadt Dresden
Wettbewerb "Dresden baut grün"
Grunaer Str. 2
01069 Dresden - Einsendeschluss: 15. September 2019
Maßgeblich ist das Posteingangsdatum.
Die Teilnahmebedingungen
- Das Objekt liegt im Stadtgebiet von Dresden und wurde spätestens 2018 fertiggestellt.
- Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Vereine, Verbände, Planungsbüros, Architektinnen und Architekten, Dachdeckerinnen und Dachdecker, Handwerksbetriebe, Privatpersonen, die ein begrüntes Objekt besitzen oder vom Eigentümer legitimiert worden sind, am Wettbewerb teilzunehmen.
- Die Teilnehmenden räumen der Wettbewerbsveranstalterin für die von ihnen im Rahmen des Wettbewerbs übermittelten Fotos ein unbeschränktes Nutzungsrecht ein.
- Es dürfen je Teilnehmer/-in bis zu drei Projekte je Kategorie eingereicht werden.
- Die eingereichten Fotos bilden keine Personen oder erkennbare Gebäude Dritter (Nachbarn) ab oder es liegt die Zustimmung der Betroffenen vor.
- Einsendeschluss ist der 15. September 2019.
Die Bewertungskriterien
Für die Bewertung stehen nachfolgende Kriterien in beiden Kategorien besonders im Vordergrund:
- Mehrwert für die Umwelt: Biodiversität (artenreiche Pflanzenzusammensetzung), Regenwasserrückhalt (Aufbau), Mikroklima, Klimaschutz (Kombination mit regenerativen Energien)
- Gestaltung: Optik, Pflegebedingungen und -zustand, Pflanzenwahl
- Nutzbarkeit (vor allem bei Gründächern): Aufenthaltsfläche, Spielbereich, Garten
- Besondere „Geschichte“ (z. B. zur Entstehung, Nutzung, Bedeutung)
Die Jury
- Dr. Gunter Mann, Präsident des Bundesverbandes Gebäudegrün e. V. (BuGG)
- Eva Jähnigen, Umweltbürgermeisterin der Landeshauptstadt Dresden
- Stefan Szuggat, Leiter des Stadtplanungsamtes
- Prof. Henning Günther, Studiendekan Gartenbau, Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Die Preise
Für die jeweiligen Gewinner der beiden Kategorien gibt es attraktive Preise:
- Preis: Urkunde und 500 Euro Preisgeld
- Preis: Urkunde und 250 Euro Preisgeld
- Preis: Urkunde und 150 Euro Preisgeld
Die Erstplatzierten erhalten ihren Preis bei einem öffentlichen Fototermin persönlich von Dresdens Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen.
Die Plätze 1 bis 10 werden nach Ende des Wettbewerbs auf dieser Internetseite vorgestellt.
Die Jury kann auf mehrheitlichen Beschluss eine andere Verteilung der Preisgelder vorsehen. Die Auslobung eines Sonderpreises ist möglich.
Die rechtlichen Hinweise
Durch die Teilnahme an dem Wettbewerb erklärt sich jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass die für die Teilnahme benötigten personenbezogenen Daten erhoben und elektronisch gespeichert werden. Die von den Einsendern eingereichten Daten werden bei einer Veröffentlichung der Bilder im Rahmen des Wettbewerbs (z. B. zur Berichterstattung über den Wettbewerb, Preisverleihung, Internet etc.) an Dritte weitergegeben (z. B. Redaktionen der Presse). Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Wettbewerbsorganisation beachtet.
Der/Die Teilnehmer/in räumt der Wettbewerbsveranstalterin für die von ihm im Rahmen des Wettbewerbs übermittelten Fotos ein unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Er gestattet insbesondere zeitlich unbegrenzt die Veröffentlichung der übermittelten Fotos, auch in bearbeiteter Form, auf den Internetseiten und in Druckerzeugnissen der Wettbewerbsveranstalterin sowie in allgemeinen und sozialen Medien. Für jedes eingereichte Foto ist der Urheber anzugeben. Soweit auf einzelnen Fotos Personen identifizierbar abgebildet sind, ist deren schriftliche Einwilligung zur Veröffentlichung in dem genannten Umfang zu übermitteln.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.