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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/boden/altlasten/sanierung-rosenstrasse77.php 30.06.2025 08:27:43 Uhr 05.12.2025 03:30:56 Uhr |
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Sanierung des Geländes Rosenstraße 77
Die Industrie- und Gewerbefläche an der Rosenstraße 77 im Zentrum Dresdens hat eine lange Geschichte – und bald eine neue Zukunft. Das kontaminierte Gelände soll sich bis Ende 2027 zu einer zukunftsfähigen Gewerbefläche mit einer großen Grünfläche entwickeln.
Areal war Umschlagplatz für Chemikalien
Seit 1962 hatte die Fläche an der Rosenstraße 77 mehrere Eigentümer und diente lange auch als Lager- und Umschlagplatz für Chemikalien. Die intensive industrielle Nutzung hatte zu erheblichen Belastungen im Boden, Grundwasser und in Gebäudeteilen geführt.
Nach der Flut im Jahr 2002 wurde das herrenlose Grundstück durch die Landeshauptstadt Dresden in Ersatzvornahme gesichert. Hierzu wurde die Bodenluft in den zugänglichen Bereichen saniert. Die stark kontaminierten Betriebsanlagen im westlichen Grundstücksteil, wie Tanklager, Gleisanlagen, Verladerampen, Lagerbaracken, Garagen und Werkstattgruben, wurden Schritt für Schritt entsorgt. Danach erfolgte der konsequente Bodenaustausch, um ein weiteres Eindringen von wassergefährdenden Stoffen aus dem Kriegsschutt zu verhindern. Nach diesen umfangreichen Sanierungsmaßnahmen in Ersatzvornahme wurde das damals noch herrenlose Grundstück im Jahr 2018 offiziell durch die Landeshauptstadt Dresden übernommen.
Boden und Gebäude erheblich belastet
Die bisher durchgeführten Maßnahmen reichten nicht aus, um das Gelände für eine künftige Nutzung freizugeben. Umso wichtiger war der Einstieg in eine systematische Gesamtplanung zur Sanierung – ein Vorgehen nach der Sächsischen Altlastenmethodik, das eng mit der zuständigen Oberen Bodenschutzbehörde abgestimmt wurde und dadurch den Förderfähigkeitsstatus erlangte.
Im Jahr 2023 wurden alle erforderlichen Maßnahmen für die Sanierungsuntersuchung und -planung begonnen. Bearbeitet wurden die Bereiche Gebäude und bauliche Anlagen, Boden und Abfälle sowie Grundwasser und Bodenluft.
Die noch bestehenden Lager- und Verwaltungsgebäude wurden bereits in der Vergangenheit auf die Eignung als Flüchtlingsunterkünfte durch Luftbelastungen negativ bewertet. Weitere Untersuchungen bestätigten die Kontaminationen in den Innenräumen und unterhalb der Bodenplatten. Somit war klar: Um ein nachhaltiges Sanierungsergebnis und damit eine uneingeschränkte Nachnutzung zu erzielen, kann der kontaminierte Gebäudebestand keinesfalls erhalten bleiben.
Die Untersuchungen haben ergeben, dass erhebliche Belastungen an verschiedenen Stellen vorliegen, insbesondere:
- in tieferen Bodenschichten (bis ca. 1,7 Meter Tiefe)
- unter Gebäuden
- im Grundwasser
- im offenen Gelände
Diese Belastungen umfassen unter anderem leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe (LHKW), die sowohl den Boden als auch das Grundwasser gefährden. Ohne umfassende Sanierung wären spätere Nachnutzungen mit erheblichen Risiken verbunden.
Sanierungskonzept zur Dekontaminierung
Um die Fläche langfristig zu sichern und eine Nachnutzung zu ermöglichen, ist bis Ende 2027 ein mehrstufiges Sanierungskonzept vorgesehen:
- Rückbau verbliebener kontaminierter Gebäude und Bauteile
- Ausheben und Entsorgung von belastetem Boden unterhalb der Gebäude
- Abtragung und Entsorgung oberflächennaher kontaminierter Bodenschichten
- Gezielte mikrobiologische Behandlung von tiefliegenden Bodenschichten
- Reinigung des Grundwassers über spezielle mikrobiologische Injektionsverfahren zur LHKW-Beseitigung
Ziel ist eine vollständige Gefahrenabwehr und die Herstellung eines gesunden Bodenzustands. Die mikrobiologische Behandlung tieferer Bodenschichten spielt dabei eine zentrale Rolle. Durch den gezielten Einsatz natürlicher Mikroorganismen werden Schadstoffe vor Ort abgebaut, ohne dass großflächige Eingriffe notwendig sind.
Neben der Sanierung des stark kontaminierten, vollversiegelten Areals erhält die Natur Platz sich zu entwickeln. Gemäß der Förderrichtlinie werden 15 Prozent des 15.000 Quadratmeter großen Grundstücks begrünt – eine 2250 Quadratmeter große Grünanlage.
2025: Fördermittel genehmigt
Um diese umfangreichen Arbeiten finanzieren zu können, hat die Landeshauptstadt Dresden einen Fördermittelantrag gestellt. Am 30. Juni 2025 hat Oberbürgermeister Dirk Hilbert aus den Händen des Präsidenten der Landesdirektion Sachsen, Bela Bélafi, den Bescheid in Höhe von 4,8 Millionen Euro EFRE-Fördermitteln erhalten. Jetzt kann die Maßnahme starten.
Das Ziel ist klar: Eine umfassende, umweltgerechte Sanierung, die das 15.000 Quadratmeter große Gelände an der Rosenstraße 77 in eine sichere und zukunftsfähige Gewerbefläche verwandelt.
Stand: Juni 2025