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https://www.dresden.de/de/stadtraum/verkehr/fahrrad/040-E-Scooter.php 17.08.2022 15:42:53 Uhr 27.04.2024 11:15:13 Uhr

E-Scooter

Seit 15. Juni 2019 sind in Deutschland Elektrokleinstfahrzeuge im Straßenverkehr zugelassen. Dazu zählen vor allem E-Scooter, also elektrische Tretroller. Für Privatpersonen gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Das Fahren auf Gehwegen mit E-Scootern ist untersagt. Fahrer müssen sich großteils wie Radfahrer verhalten und dürfen Radwege nutzen.

E-Scooter sind besonders gut in Kombination mit Bus und Bahn für „die letzte Meile“ geeignet. Im ÖPNV in Dresden und im gesamten Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) ist die Beförderung im zusammengeklappten Zustand kostenlos, ähnlich wie bei Falträdern. Größere E-Scooter benötigen vorerst ein ermäßigtes Ticket der jeweiligen Preisstufe. Zu einer möglichen Regelung ähnlich der Fahrradmitnahme sind die Dresdner Verkehrsbetriebe und die anderen Verbundpartner im Gespräch, denn diese Form multimobiler Fortbewegung kann die Attraktivität des Umweltverbunds weiter steigern.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Wo E-Scooter fahren dürfen, ist in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.

E-Scooter müssen innerhalb geschlossener Ortschaften (sofern vorhanden) Radwege oder Radfahrstreifen benutzen. Dazu zählen auch gemeinsame Geh- und Radwege sowie Fahrradstraßen. Gibt es keine Radwege müssen E-Scooter die Straße nutzen.

Andere Verkehrsflächen dürfen nur befahren werden, wenn dies durch das Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ zugelassen ist.

Gehwege, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen, die nur für Radverkehr freigegeben sind, dürfen deshalb durch E-Scooter nicht benutzt werden.

E-Scooter zum Mieten

In Dresden werden auch E-Scooter als Mietfahrzeuge seit Ende Juli 2019 angeboten. Hierfür schließt die Landeshauptstadt Dresden mit den Anbietern freiwillige Kooperationsvereinbarungen ab. Sie sollen für eine sichere und stadtverträgliche Nutzung von E-Scootern sorgen. Vertragspartner sind die Firmen LimeBike Germany GmbH und VOI Technology GmbH. Mit TIER Mobility GmbH laufen noch Kooperationsverhandlungen (Stand 7. Februar 2020). Für alle Verleiher gelten dieselben Bedingungen.

So werden partnerschaftlich sensible Stadtbereiche als ‚Rote Zonen‘ vereinbart, wo die Fahrzeuge nicht ausgebracht oder abgestellt werden. Auf dem Altmarkt, dem Neumarkt, am Fürstenzug, dem Theaterplatz, Schloßplatz, auf der Schloßstraße und rund um den Goldenen Reiter dürfen keine mietbaren E-Tretroller abgestellt werden, um Gefährdungen für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden sowie städtebaulich besonders wichtige Plätze zu schützen. In den ‚Roten Zonen‘ stellt der Anbieter keine Tretroller bereit und im Falle des Abstellens durch Nutzer sorgt er dafür, dass binnen sechs Stunden die Fahrzeuge aus den ‚Roten Zonen‘ entfernt werden. Über die Tarifgestaltung wirkt der Anbieter einem Abstellen der Fahrzeuge durch die Nutzer in diesen Zonen entgegen.

E-Scooter
E-Scooter

Auskünfte und Fragen zur Ausleihe erteilt der jeweilige Verleiher. Auch wenn mal E-Tretroller falsch abgestellt sind, kann der Verleiher direkt kontaktiert werden. Dieser hat sich verpflichtet, das Problem innerhalb von sechs Stunden zu beheben. Das liegt nicht in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt Dresden.

Kontaktadressen der Verleiher

LimeBike Germany GmbH

TIER Mobility GmbH

Der Verleiher TIER ist nicht mehr in Dresden aktiv.

Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu E-Scootern