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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/strassenreinigung.php 12.12.2023 11:00:13 Uhr 26.04.2024 16:59:21 Uhr

Straßenreinigung

Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Diese verpflichtet Anlieger zur Reinigung der öffentlichen Straßen.

Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Diese verpflichtet Anlieger zur Reinigung der öffentlichen Straßen. Verstöße gegen die Reinigungspflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. 

Anliegerpflichten

  • Die Kontrolle der Anliegerpflichten und Ahndung von Pflichtverletzungen erfolgt durch das Ordnungsamt, Abt. Gemeindlicher Vollzugsdienst 

Öffentliche Straßenreinigung

Bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte sind an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen. Für die Reinigung sind die vom Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft beauftragten Firmen zuständig. Nach der Straßenreinigungsgebührensatzung fallen für die Anliegergrundstücke Straßenreinigungsgebühren an.

Für die Koordinierung der öffentlichen Straßenreinigung, einschließlich Laubbeseitigung und Papierkorbentleerung, ist die Abteilung Abfallwirtschaft/Stadtreinigung, Sachgebiet Stadtreinigung, zuständig. Informationen finden Sie auf den Seiten des Amtes.

Die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr und Bearbeitung von Widersprüchen gegen Gebührenbescheide liegt im Aufgabenbereich der Abteilung Grundbesitzabgaben, Sachgebiet Straßenreinigung.

Für den Winterdienst gilt für die Anlieger die Winterdienst-Anliegersatzung.