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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/kfz-zulassung.php 28.11.2025 10:33:35 Uhr 05.12.2025 12:44:31 Uhr

Kfz-Zulassung

Öffnungszeiten Weihnachten und Jahreswechsel

Die Kfz-Zulassungsbehörde hat an den folgenden Tagen regulär geöffnet:

  • 22. und 23. Dezember 2025 sowie
  • 29. und 30. Dezember 2025

Am Freitag, 2. Januar 2026, bleibt die Behörde geschlossen.

Ab dem 5. Januar 2026 gelten wieder die regulären Sprechzeiten.

Besuch der Kfz-Zulassungsbehörde nur mit Termin

Die Bearbeitung von Zulassungsvorgängen ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Für Ihr Anliegen bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie die Online-Terminvereinbarung oder die Online-Zulassung und Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen (i-Kfz) nutzen.

Alternativ können Sie einen Zulassungsdienst beauftragen. Diese Vorgänge werden taggleich bearbeitet und wieder ausgehändigt.

Für sonstige Anliegen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an:

Digitaler Fahrzeugschein (DFZ)

Mit der iKfz-App steht Ihnen der digitale Fahrzeugschein (DFZ) als digitale Version der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Verfügung. Die Ausstellung erfolgt aktuell nur an natürliche Personen über die Identifizierung mit dem elektronischen Personalausweis (nPA) und dessen Online-Ausweisfunktion.

Derzeit ist die Möglichkeit, einen QR-Code zum direkten Abruf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZBI) zu erstellen, technisch für die Zulassungsbehörden noch nicht verfügbar. Die Funktion befindet sich bereits in der Entwicklung und wird perspektivisch schrittweise in die bestehenden Prozesse integriert.

Bis dahin nutzen Sie bitte die iKfz-App und Ihren nPA zur Authentifizierung und zum Herunterladen des DFZ.

Weitere Informationen, sowie den Download-Link zur iKfz-App, finden sie auf den Seiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (Kraftfahrt-Bundesamt - Digitaler Fahrzeugschein) und des Bundesministeriums für Verkehr (BMV - Neue i-kfz-App: Bundesregierung startet digitalen Fahrzeugschein).

Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Am 01.09.2023 trat die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft.

Unter anderem wird das internetbasierte Zulassungsverfahren erweitert (Einführung Online-Zulassung für juristische Personen, sofortige Inbetriebsetzung möglich, Außerbetriebsetzung ohne Identifizierung), die Tageszulassung wird eingeführt und die Gebühren für Zulassungsvorgänge werden angepasst. Weitere Details zu den Änderungen (nicht vollständig) finden Sie hier: Informationen zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (pdf)

Keine Zulassung bei Kfz-Steuer- oder Gebührenrückständen

Seit dem 1. Juni 2019 dürfen Fahrzeuge nur zugelassen werden, wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter den sächsischen Zulassungsbehörden keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen und damit zusammenhängenden Verwaltungs- und Vollstreckungsverfahren schuldet. Aus gegebenem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass ein Fahrzeug ebenfalls nur zugelassen wird, wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter keine Kfz.-Steuerrückstände hat.

Finanzierte Fahrzeuge

Sie können sich bei finanzierten Fahrzeugen online über den Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in der Kfz-Zulassungsbehörde Dresden informieren (Online Prüfung Fahrzeugbriefeingang - siehe unten).

Zuständige Zulassungsbehörde

Zuständig für die Zulassung eines Fahrzeuges ist die Zulassungsbehörde des Wohnortes (Hauptsitz) bzw. des Sitzes der Firma.

Ihre Anliegen:

Kontakt

Kfz-Zulassungsbehörde (SG)

Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt
Abt. Sicherheitsangelegenheiten

Besucheranschrift

Hauboldstraße 7
01239 Dresden

Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Öffnungszeiten

Montag 8 bis 12 Uhr
Dienstag 8 bis 17 Uhr
Mittwoch 9 bis 12 Uhr
Donnerstag 8 bis 17 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr

Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.


HOTLINE Kfz-Zulassungsbehörde

Telefon 0351-4888008