Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/investitionsvorrangverfahren.php 04.12.2018 14:38:01 Uhr 26.04.2024 12:15:00 Uhr |
Investitionsvorrangverfahren
In folgenden Fällen können Sie sich an das Amt für Wirtschaftsförderung wenden:
- Vollzug des Verwaltungsverfahrens nach dem InVorG
- Kontrolle der Umsetzung der Vorhaben gemäß §13 InVorG, Vorhabenänderung und Verlängerung der Durchführungsfrist gemäß §14 InVorG
- Dringlichkeitsschreiben zur vorrangigen Bearbeitung für investive Projekte