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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/investitionsvorrangverfahren.php 04.12.2018 14:38:01 Uhr 26.04.2024 12:15:00 Uhr

Investitionsvorrangverfahren

In folgenden Fällen  können Sie sich an das Amt für Wirtschaftsförderung wenden:

  • Vollzug des Verwaltungsverfahrens nach dem InVorG
  • Kontrolle der Umsetzung der Vorhaben gemäß §13 InVorG,  Vorhabenänderung und Verlängerung der Durchführungsfrist gemäß §14 InVorG
  • Dringlichkeitsschreiben zur vorrangigen Bearbeitung für investive Projekte