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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/fuehrungszeugnis.php 05.02.2024 14:23:49 Uhr 28.04.2024 06:00:56 Uhr

Führungszeugnis beantragen

Das Führungszeugnis ist eine auf grünem Spezialpapier mit Bundesadler gedruckte Urkunde, die vom Bundeszentralregister in Bonn auf Antrag für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt wird. Im Führungszeugnis wird – neben den vollständigen Personalien – hauptsächlich angeführt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es dient damit im Wesentlichen als Nachweis der Unbescholtenheit (beispielsweise bei der Arbeitsaufnahme).

Welche Arten von Führungszeugnissen gibt es?

  • für private Zwecke ("Privatführungszeugnis")
  • zur Vorlage bei einer Behörde ("Behördenführungszeugnis")
  • zur Vorlage bei einer Behörde mit vorheriger Einsichtnahme beim Amtsgericht

Erweitertes Führungszeugnis
Personen, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- und jugendnah tätig sind oder werden sollen, benötigen ein "Erweitertes Führungszeugnis". Im Rahmen der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der bestätigt wird, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz vorliegen.