Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/04/pm_008.php 03.04.2024 12:52:03 Uhr 03.05.2024 00:01:50 Uhr

100.000 Euro für Dresdens Kreative

Bewerbung für den Kreativraumförderfonds der Landeshauptstadt Dresden bis zum 13. Juni möglich

Kreativität braucht Raum zur Entfaltung, doch der kostet Geld. Um ihre räumliche Situation dennoch zu verbessern, können Dresdens Kultur- und Kreativschaffende bis zum 13. Juni 2024 beim Amt für Wirtschaftsförderung Fördermittel beantragen. Das geht online unter www.dresden.de/kreativraum

„Die Kreativwirtschaft in Dresden ist nicht nur eine Dienstleistungsbranche, sondern insbesondere Innovationstreiber und damit wichtiger Bestandteil des Ökosystems Wirtschaft und Wissenschaft am Standort. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!“

Steffen Rietzschel, Leiter des Amtes für Wirtschaftsförderung

Seit 2015 unterstützt die Landeshauptstadt Dresden Projekte, die zur Verbesserung der Raumsituation von Akteuren der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) beitragen. Denn jenseits von Pandemie, Energiekrise und Inflation ist die weiter sinkende Verfügbarkeit bezahlbarer Kreativ-Räume für viele in der Branche zum Problem geworden. Um den Akteurinnen und Akteuren zur Seite zu stehen, wurde die Kreativraumförderung der Landeshauptstadt Dresden ins Leben gerufen. Entwickelt wurde das Förderinstrument gemeinsam mit dem Branchenverband WGD. Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen sowie Klein- und Kleinstunternehmen mit bis zu 49 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Die Fördersumme ist auf maximal 50 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens begrenzt. Sie beträgt mindestens 500 Euro und höchstens 5.000 Euro. In berechtigten Ausnahmefällen kann die Förderung bis zu 10.000 Euro betragen. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und wird als nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Bis heute wurden mehr als 200 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 800.000 Euro bewilligt. Förderfähig ist sowohl die Verbesserung bestehender Räume (zum Beispiel durch Schallschutzfenster, Schwingböden oder Klimaanlagen) als auch die Ertüchtigung und Neuschaffung. Im vergangenen Förderjahr profitierten die Oakview Videoproduktion aus Niedersedlitz von der Förderung in Höhe von 5.000 Euro für die Erweiterung ihrer Arbeitsfläche mit neuen Lichtquellen. Mit gleicher städtischer Unterstützung investierte auch der Bärenzwinger e. V. in eine neue Lichtanlage zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und -sicherheit, insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigung. Insgesamt wurden 30 Unternehmen gefördert.