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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/02/pm_004.php 02.02.2024 11:29:25 Uhr 03.05.2024 08:13:18 Uhr

Was regeln Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung?

Informationsabend des Sozialamtes am 27. Februar

Die Betreuungsbehörde des Sozialamts der Landeshauptstadt Dresden lädt am Dienstag, 27. Februar 2024, 18.30 Uhr, zu einem Informationsabend über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung ins Sozialamt, Glashütter Straße 51, ein.

Wer bereits eine Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsverfügung erstellt hat und sie öffentlich beglaubigen lassen möchte, muss nicht bis zum Informationsabend warten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde beglaubigen diese Dokumente zu den üblichen Sprechzeiten. Informationsbroschüren mit Tipps und Textbausteinen sowie Formulare in mehreren Sprachen stehen unter www.dresden.de/betreuungsbehoerde zum Download bereit.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen weiter, wenn ein Mensch in einer Notsituation wichtige persönliche Entscheidungen nicht selbst treffen kann. Das kann beispielsweise bei einem schweren Unfall oder einer plötzlichen Krankheit der Fall sein. Meist sind Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern zu klären. Mit der Vorsorgevollmacht (§ 164 BGB) kann eine Person des Vertrauens rechtsverbindliche Entscheidungen für einen anderen Menschen treffen, zum Beispiel Verträge abschließen. Eine Betreuungsverfügung (§ 1814 BGB) legt fest, wer die rechtliche Betreuung übernimmt, wenn ein Mensch das infolge von Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst kann. Eine Patientenverfügung (§ 1827 BGB) regelt medizinische Angelegenheiten, für den Fall, dass die betroffene Person ihren Willen später nicht mehr selbst äußern kann.

Die Betreuungsbehörde gehört zum Dresdner Sozialamt. Die Mitarbeitenden informieren über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung und beglaubigen diese Dokumente. Im Auftrag des Amtsgerichts wirkt die Behörde in Betreuungsverfahren mit und führt beispielsweise Ermittlungen durch. Ehrenamtliche und hauptberufliche Betreuerinnen, Betreuer und Bevollmächtigte unterstützt die Betreuungsbehörde und vermittelt ihnen Fortbildungsangebote. In Zusammenarbeit mit dem Betreuungsgericht gewinnt und prüft sie geeignete Berufsbetreuerinnen und -betreuer. Außerdem fördert sie die Netzwerkarbeit zwischen Betreuerinnen, Betreuern, Betreuungsgericht, Vereinen und lokalen Partnern.

Betreuungsbehörde im Sozialamt:

Glashütter Straße 51, 01309 Dresden
Telefon: 0351-4889471
E-Mail: betreuungsbehoerde@dresden.de

Sprechzeiten: 
Dienstag 9–12 und 14–18 Uhr
Donnerstag 9–12 und 14–16 Uhr