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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2019/01/pm_019.php 10.01.2019 08:37:32 Uhr 26.04.2024 09:12:41 Uhr

Winterdienst voll besetzt im Einsatz

Höhenlagen bilden Schwerpunkte

Gut vorbereitet auf den Wetterwechsel im Tiefland startete der Dresdner Winterdienst heute Morgen 4 Uhr. Er ist mit voller Besetzung im Einsatz. Insgesamt sind 52 Arbeitskräfte und 41 Streufahrzeuge stadtweit auf den Hauptstrecken unterwegs. Während im Stadtinnern nur Schneeregen und Matsch zu verzeichnen waren, blieb in den Höhenlagen bei Temperaturen um Null Grad eine geschlossene Schneedecke liegen. Deshalb konzentrieren sich die Einsätze auf die Stadtränder. Schwerpunkte bilden die Höhenlagen, Gefällestrecken, Buslinien und Brücken. Stellenweise kamen erstmals in der Saison Schneeschieber zum Einsatz, dort wo mehr als fünf Zentimeter Schneehöhe oder Verwehungen zu verzeichnen waren. Störungen für den Berufsverkehr gab es keine. Weil für heute und die nächsten Tage für unseren Raum weitere Schneefälle vorhergesagt sind, plant die Dresdner Winterdienst-Mannschaft weiter volle Schichten, mindestens zwischen 4 und 21 Uhr. Natürlich wird die Wetterlage ständig weiterverfolgt. Alle Einsatzpläne entstehen nach aktuellen Vorhersagen.

Anliegerpflichten in Dresden

Bei Schneefall und Glättebildungen sind auch die Anlieger in der Pflicht. Sie müssen montags bis sonnabends bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr öffentliche Wege entlang ihrer Grundstücksgrenzen auf einer Breite von 1,50 Meter, bei Bedarf breiter, von Schnee beräumen bzw. bei Eisglätte abstumpfen. Sooft es die Sicherheit erfordert, ist dies tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen. Die Verwendung von Tausalz oder schmutzenden Stoffen wie Asche oder Kohlengrus ist dabei verboten. Einzusetzen sind dagegen abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder salzfreies Granulat. Nur im Ausnahmefall, wenn die Freihaltung anders nicht gewährleistet werden kann, darf Auftausalz an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen benutzt werden. Schnee und Eis dürfen nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Die Ablagerung muss am Gehwegrand oder, sofern der Platz dort nicht ausreicht, am Fahrbahnrand erfolgen. An stark frequentierten Übergangsstellen wie Haltestellen, Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen ausreichend Durchgänge im Schneewall eingerichtet sein. Außerdem sind Straßeneinläufe, Schaltkästen und Hydranten freizuhalten. Die Öffentlichkeit gefährdende Eisbildungen an Dächern und Dachrinnen sind zu beseitigen. Außerdem müssen Gefahrenstellen, die etwa durch drohenden Schnee- oder Eisabgang von Dächern oder Überfrierungen nach Rohrbrüchen entstehen, abgesichert werden. Nach der Winterperiode sind die Reste von Streugut zu entfernen.