Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2017/07/pm_028.php 24.07.2017 11:22:03 Uhr 26.04.2024 08:55:56 Uhr

Asyl in Dresden – Aktuelle Informationen

Unterbringung und Integration von Flüchtlingen im ersten Halbjahr 2017 

Das Grundrecht auf Asyl ist eines der zentralen Merkmale unseres demokratischen Rechtsstaates. Alle deutschen Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, für eine menschenwürdige Unterkunft der Flüchtlinge Sorge zu tragen. Auch die Landeshauptstadt Dresden steht in der Verantwortung, einen Beitrag für die Unterbringung, Betreuung und Integration dieser Menschen zu leisten.

Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber wurden zugewiesen?

Im Juni 2017 hat die Landesdirektion Sachsen 57 Asylbewerberinnen und Asylbewerber an die Landeshauptstadt Dresden zur Unterbringung zugewiesen. Sie stammen überwiegend aus Syrien (33 Prozent), Libyen (15 Prozent) und Eritrea (11 Prozent). Seit Jahresbeginn hat die Landesdirektion Sachsen insgesamt 389 Personen an die Landeshauptstadt Dresden zugewiesen. Das sind siebzig Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Im ersten Halbjahr 2016 wurden 1 269 Asylsuchende zugewiesen.

Sind Asylsuchende in ihre Heimatländer zurückgereist?

Ja. Im ersten Halbjahr 2017 haben 53 Personen Dresden wieder verlassen, um in ihre Heimat zurückzukehren. 2016 waren es insgesamt 202 Personen. Für die Rück- bzw. Weiterwanderung gibt es spezielle finanzielle Anreize. Die Hilfen sind gestaffelt. Je früher ein Asylbewerber sich zur Rückkehr entscheidet, desto höher fällt die finanzielle Unterstützung aus: 1 200 Euro können Flüchtlinge auf Antrag zum Beispiel bekommen, wenn sie sich verbindlich zur Ausreise entscheiden und ihren Asylantrag zurückziehen, noch bevor das Verfahren abgeschlossen ist. Die Unterstützung wird in zwei Raten gezahlt. Die erste Hälfte fließt noch in Deutschland, die zweite Hälfte sechs Monate später im Herkunftsland. Die besondere StarthilfePlus kann noch bis 31. Juli 2017 abgerufen werden. Über Näheres informiert ein städtisches Merkblatt: Merkblatt Rückkehrhilfen

Wie viele Personen hat die Landeshauptstadt Dresden insgesamt untergebracht und wo?

Die Landeshauptstadt Dresden hat zum Stichtag 30. Juni 2017 insgesamt 3 427 Personen in Gewährleistungswohnungen und Übergangswohnheimen untergebracht. Zum Vergleich: Ein Jahr zuvor waren es 5 092 Personen. Mitte 2015 waren es 2 523 Personen. Von den 3 427 in städtischen Unterkünften untergebrachten Personen lebten 2 146 Menschen dezentral in Wohnungen und 1 281 Menschen zentral in Wohnheimen. Die Unterkünfte, also Gewährleistungswohnungen und Übergangswohnheime, sind über das ganze Stadtgebiet verteilt. Die meisten von der Stadt untergebrachten Flüchtlinge leben in den Ortsamtsbereichen Prohlis (847), Cotta (845 Personen), Plauen (547), Neustadt (376) und Altstadt (368).

Wie schätzt die Stadt den weiteren Unterbringungsbedarf 2017 ein?

Aufgrund der sich seit dem vierten Quartal 2016 abschwächenden Zuweisungen reichen die vorhandenen Unterbringungsplätze aus. Die Zuweisungen liegen aktuell deutlich unter dem Vorjahresniveau. Einhergehend mit dem rückläufigen Bedarf löst die Stadt seit dem vierten Quartal 2016 sukzessive Mietverträge für 328 Gewährleistungswohnungen auf. Die Wohneinheiten, die sich vornehmlich in den Stadtteilen Gorbitz und Prohlis befinden, stehen damit wieder dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung.

Wie werden die Flüchtlinge betreut?

Das Ankommen und Einleben in Dresden sind keine leichten Aufgaben für die Geflüchteten. Sie müssen sich innerhalb kurzer Zeit an die deutsche Kultur und die hier geltenden Normen und Werte, Rechte und Pflichten anpassen. Damit dies gelingt, hat die Stadt ein differenziertes System zur sozialen Betreuung geschaffen.

Das Stadtgebiet wurde hierfür in vier Regionen gegliedert: Mitte (Altstadt, Blasewitz und Plauen), Nord (Klotzsche, Langebrück, Loschwitz, Neustadt, Pieschen, Schönborn, Schönfeld-Weißig, Weixdorf), Süd (Leuben und Prohlis) und West (Cotta, Altfranken, Cossebaude, Gompitz, Mobschatz, Oberwartha).

Pro Region gibt es einen Regionalkoordinator. Diese Koordinatoren arbeiten als Netzwerker vor Ort unter anderem mit Willkommensbündnissen, Initiativen, Unternehmen und Ehrenamtlichen zusammen und organisieren Patenschaften und Nachbarschaftsarbeit. Sie steuern den Einsatz und Fachaustausch der Flüchtlingssozialarbeit und der Integrationsberatung.
Die Flüchtlingssozialarbeit wird durch Flüchtlingssozialarbeiter, also Fachkräfte mit sozialpädagogischem Abschluss, und durch Flüchtlingsbegleiter, das sind Assistenzkräfte mit Erfahrung in der Flüchtlingssozialarbeit, geleistet. Diese arbeiten im Tandem. Ihr Hauptaugenmerk liegt darauf, die Geflüchteten systematisch mit grundlegenden Rechten und Pflichten, Kompetenzen für gutes nachbarschaftliches Zusammenleben sowie für ihre berufliche und gesellschaftliche Teilhabe (Deutsch-/Integrationskurse, Arbeitsuche, Praktika etc.) vertraut zu machen. Die Flüchtlingssozialarbeit wird grundsätzlich für den Zeitraum bis zum Erhalt des elektronischen Aufenthaltstitels bzw. dem Übergang in eigenen Wohnraum geleistet.

Nach Erhalt des elektronischen Aufenthaltstitels können sich die Asylberechtigten bzw. anerkannten Flüchtlinge an die kommunalen Integrationsberater wenden. Die Stadt hat diese Ansprechpartner, weil die vom Bundesamt für Migration geschaffenen Migrationsberatungsstellen überlastet sind. Pro Region im Dresdner Stadtgebiet gibt es zwei Integrationsberater. Diese führen die Flüchtlingssozialarbeit fort, arbeiten eng mit den Regelangeboten und -diensten (z. B. Jobcenter, Sozialamt, Jugendamt, Gesundheitsamt) zusammen und unterstützen die Geflüchteten bei der Inanspruchnahme dieser Angebote. Sämtliche Kontaktdaten sind unter www.dresden.de/asyl unter Flüchtlingssozialarbeit veröffentlicht.

Diese städtischen Strukturen werden tatkräftig durch die bürgerschaftliche Flüchtlingshilfe ergänzt. Rund 2 500 Dresdnerinnen und Dresdner sind regelmäßig ehrenamtlich für Geflüchtete aktiv. Sie heißen sie willkommen und unterstützen sie bei Herausforderungen im Alltag und bei ihrer Integration in die Stadtgesellschaft. Sie geben zum Beispiel Deutschunterricht, laden zu Nachbarschaftstreffs ein und grillen oder kochen miteinander, gärtnern gemeinsam, organisieren Ausflüge, veranstalten Sportveranstaltungen und begleiten die Neudresdnerinnen und Neudresdner als Patinnen und Paten. Über zwanzig Willkommensbündnisse sind in unserer Stadt aktiv (www.dresden.de/willkommensbuendnisse). Darüber hinaus unterstützen rund vierzig Initiativen und Vereine die Integration von Geflüchteten. Etwa 800 Patinnen und Paten sind für Flüchtlinge und ihre Familien da.

Welche Sprachkursangebote gibt es in Dresden?

Am wichtigsten für die Integration ist das Erlernen der deutschen Sprache. Das Angebot dazu ist in unserer Stadt groß. Um den neu Zugewanderten und ihren Unterstützern die Orientierung zu erleichtern und vor allem die Besetzung und damit den Start der Kurse zu beschleunigen, veröffentlicht die Stadt auf www.dresden.de/deutschkurse-neuzugewanderte die „Übersicht Deutschkurse“. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert. Die Übersicht umfasst alle Deutsch-Sprachkursangebote, die aktuell in Dresden starten oder demnächst stattfinden werden und noch offen für weitere Teilnehmer sind. Anregungen und Hinweise auf neue Kurse nimmt die Stadt unter bildungskoordination-neuzugewanderte@dresden.de entgegen.

Zusätzlich richtet die Stadt am 26. Oktober 2017 in der Zeit von 17 bis 20 Uhr im Festsaal des Rathauses den Informationsabend „Deutsch lernen in Dresden“ aus. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamts sowie die städtischen Bildungskoordinatoren für neu Zugewanderte informieren über Angebote und Zugang.

Welche städtischen Angebote gibt es in Dresden für Flüchtlinge zur Integration in Arbeit?

Zur Jahresmitte 2017 gibt es in Dresden 247 Plätze für Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM). Zusätzlich bietet die Stadt insgesamt 174 Plätze für Arbeitsgelegenheiten (AGH). Das sind niedrigschwellige Angebote zur Heranführung der Flüchtlinge an den deutschen Arbeitsmarkt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben neben einfachen handwerklichen Fertigkeiten Basiskenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundwissen über das gesellschaftliche Leben in Deutschland. Pro Arbeitsstunde wird eine Aufwandsentschädigung von 0,80 Euro gezahlt; das gilt sowohl für FIM als auch AGH. Der Vorteil der FIM gegenüber den AGH liegt darin, dass während der Teilnahme die arbeitsmarktrelevanten Potenziale und Fähigkeiten der Zuwanderer erfasst werden. Diese Erkenntnisse sollen für weiterführende Fördermaßnahmen genutzt werden und damit insgesamt zu einer Beschleunigung der Arbeitsmarktintegration führen. Außerdem bieten FIM den Vorteil, dass Asylberechtigte bzw. anerkannte Flüchtlinge für die das Jobcenter zuständig ist, weiterhin an FIM teilnehmen können. Personen, die aus einem sicheren Herkunftsstaat (nach § 29 a AsylG) stammen, Geduldete sowie vollziehbar Ausreisepflichtige dürfen an den FIM nicht teilnehmen.

Das Tätigkeitsspektrum der FIM und AGH ist vielfältig. Die Asylbewerberinnen und Asylbewerber packen beispielsweise als Möbeldiensthelfer beim Sozialen Möbeldienst mit an, unterstützen bei der Erhaltung und Pflege von Außenanlagen, der Reparatur und Werterhaltung an Gegenständen im öffentlichen Bereich und auf Friedhöfen. Daneben helfen sie unter anderem auf dem Gebiet der Sprachmittlung, im Umweltschutz sowie bei der Vor- und Nachbereitung von Ausstellungen. Die Zuweisung in FIM und AGH nimmt das Sozialamt vor. Kontakt: Sozialamt, Abteilung Migration, Junghansstraße 2, 01277 Dresden, Telefon 0351-4884810, E-Mail agh-asyl@dresden.de.

Im Rahmen des sogenannten VAbA-Programms, das heißt: Vorbereitung junger Asylsuchender auf eine berufliche Ausbildung, bieten die städtischen Unternehmen DREWAG, DVB, Stadtreinigung, Stadtentwässerung und Cultus gGmbH Praktika und Ausbildungsplätze an. Kontakt: Stadtentwässerung Dresden GmbH, Geschäftsführerin Gunda Röstel, Scharfenberger Straße 152, 01139 Dresden, Telefon 0351-8221915, E-Mail groestel@se-dresden.de.

Zum Abschluss drei Fragen an Dresdens Sozialbürgermeistern Dr. Kristin Klaudia Kaufmann

1. Frau Dr. Kaufmann, wie gut gelingt die Integration in Dresden?

„Integration ist ein langer Weg. Es braucht Mut und Ausdauer, ihn zu gehen. Das ist ein bisschen wie beim Wandern. Gehen muss jeder für sich allein, aber gemeinsam geht es einfach besser. Unsere Erfahrungen der letzten zwei Jahre zeigen ganz deutlich, dass es sich in jeder Hinsicht lohnt, die Geflüchteten frühzeitig bei ihrem Neustart in Dresden zu unterstützen. Wir arbeiten darauf hin, dass die neu Zugewanderten gute Nachbarn, Kollegen und Freunde werden. Die vom Sozialamt beauftragten Flüchtlingssozialarbeiterinnen und Flüchtlingssozialarbeiter leisten hervorragende Arbeit vor Ort, damit die Geflüchteten in die Nachbarschaften integriert werden.

Integration bedeutet außerdem Bildung und Arbeit. Dafür entwickeln wir im Lenkungsausschuss abgestimmte Maßnahmen und Förderketten. Dass immer mehr neu Zugewanderte eine Ausbildung und eine Arbeit aufnehmen, zeigen die Erlaubnisse, die die Ausländerbehörde den Asylsuchenden gegeben hat – im letzten Jahr waren es 507 Zustimmungen; und allein bis zur Mitte dieses Jahres waren es bereits 419 Zustimmungen“, unterstreicht die Bürgermeisterin und fügt mit einem Augenzwinkern hinzu: „Und wer weiß, vielleicht entdecken wir auf diese Weise sogar neue Talente für unsere SG Dynamo Dresden wie Aias Aosman.“
Aias Aosman lebt seit seiner Flucht aus Syrien nun schon 19 Jahre in Deutschland. In der elfteiligen Webvideo-Serie „Refugee11“ spricht er über die Spielregeln von Integration und Demokratie.
youtu.be/4-HrkJah8o8

2. Würde die Landeshauptstadt eine Wohnsitzauflage für Asylbewerber befürworten?

„Ich halte die Wohnsitzauflage auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte – neben den Sprachkursen und Arbeitsförderangeboten, die für eine erfolgreiche Integration absolut unabdingbar sind – für ein interessantes Instrument. Ich erhoffe mir davon mehr Planungssicherheit. Derzeit gilt die Auflage nur auf Ebene des Freistaats. In den letzten Wochen sind immer mehr anerkannte Flüchtlinge aus den umliegenden Landkreisen nach Dresden gekommen. Etwa 25 Prozent der Bleibeberechtigten in Dresden kommen von außerhalb. Unseren Kollegen in Leipzig geht es ähnlich. Das setzt unsere städtische Infrastruktur – unter anderem Flüchtlingssozialarbeit, Kitas und Schulen sowie Wohnungsmarkt – zusätzlich unter Druck. Anhand der Zuweisungsprognosen der Landesdirektion können wir derzeit zumindest einige Wochen im Voraus recht genau planen. Das wird allerdings durch die Migration innerhalb Sachsens zunichte gemacht. Ich würde mich sehr freuen, wenn sich die Landkreise mit uns solidarisch erklären und die Wohnsitzauflage innerhalb Sachsens unterstützen.“

3. Die Stadt hat neulich zum zweiten Mal den Integrationspreis ausgeschrieben – wer bekommt den Preis?

„Das steht noch nicht fest. Eine Jury wird den Preisträger voraussichtlich Ende August küren. Der Preisträger wird dann am 1. Oktober 2017 zur Festveranstaltung im Rathaus bekannt gegeben. Wir haben 28 Bewerbungen und Vorschläge von Vereinen, Initiativen und Unternehmen erhalten. Ich freue mich über diese sehr gute Resonanz, die unsere Ausschreibung gefunden hat.“

Wo können sich Bürgerinnen und Bürger zum Thema Asyl informieren?

Info-Telefon: 0351-4881177
E-Mail: asyl@dresden.de
Internet: www.dresden.de/asyl