Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2016/11/pm_075.php 02.12.2016 08:44:56 Uhr 06.05.2024 01:19:48 Uhr

Sächsische Wohnraum-Richtlinie und „Woba“-Vorlage

„Heute gab es in Dresden zwei wichtige wohnungspolitische Weichenstellungen. Ich begrüße die neue Landesrichtlinie sehr“, so Bürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia  Kaufmann. Die Sächsische Staatsregierung hat auf ihrer heutigen (22. November 2016) Kabinettssitzung die Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum beschlossen. Der Freistaat plant mit der neuen Richtlinie in den nächsten Jahren bis zu 3 500 neue Sozialwohnungen - das entspricht etwa 220 000 Quadratmeter Wohnraum - zu fördern. Dafür stehen bis 2019 insgesamt 140 Millionen Euro zur Verfügung.

„Darauf haben wir lange gewartet. Ohne die Förderung würde es uns nicht gelingen, die vorhandenen und absehbaren Bedarfe an bezahlbarem Wohnraum in unserer Stadt zu decken“, verweist die Beigeordnete auf die Notwendigkeit des Landesprogramms. Auf der Basis der Richtlinie wird die Landeshauptstadt Dresden eigene lokale Standards für den sozialen Wohnungsbau definieren.

Von der Förderung des Freistaats soll auch die neue Dresdner Wohnungsgesellschaft profitieren. Parallel zur Entscheidung des Freistaates ist die Vorlage zur Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft GmbH & Co. KG bestätigt worden und nun an die Fachausschüsse und Beiräte überwiesen. Die Vorlage (V1441/16), die vom Geschäftsbereich Finanzen und Liegenschaften in Zusammenarbeit mit allen anderen Fachbereichen erarbeitet wurde, wird voraussichtlich am 2. März 2017 auf der Tagesordnung des Stadtrats stehen. Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden hat (Beschluss zu A0072/15 am 6. August 2015) seinen Willen erklärt, eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft für Dresden zu gründen. Ziel ist ein stadteigener Wohnungsbestand. Zweck und Aufgabe der Gesellschaft ist eine soziale, ökologische und ökonomische Planung, Errichtung, Betreibung und Unterhaltung von Wohngebäuden zum Zwecke der Vermietung.

Hintergrund:

Die Richtlinie tritt nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 9. Dezember 2016 in Kraft. Sie soll zielgenau in den Städten und Gemeinden zum Einsatz kommen, in denen durch bestimmte Indikatoren ein Bedarf belegt ist. Dazu zählen ein Anstieg der Bevölkerung/ Haushalte bei geringerem Wohnraumangebot und eine Leerstandsquote von unter vier Prozent. Außerdem muss der Mittelwert der Angebotsmieten mindestens fünf Prozent über dem sächsischen Durchschnitt liegen und die Mietbelastung höher als der Landesdurchschnitt sein. Die Förderung ist als Zuschuss für Vermieter konzipiert und kann bei Neubau oder Sanierung beantragt werden, sofern die Wohnung 15 Jahre lang Menschen mit Wohnberechtigungsschein für eine deutlich reduzierte Miete überlassen wird. Ziel ist eine Mietreduktion um bis zu 35 Prozent (max. 3,50 Euro) je Quadratmeter. Der Zuschuss entspricht der rechnerischen Mietreduktion über die 15-jährige Belegbindung, wird aber bereits in der Bauphase komplett ausbezahlt. In den Jahren 2000 bis heute wurden im Freistaat Sachsen keine Sozialwohnungen (Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung) gefördert, da aufgrund der hohen Leerstandszahlen ausreichend preiswerter Wohnraum zur Verfügung stand. Seit Ende vergangenen Jahres wurde zunehmend deutlich, dass vor allem in den Großstädten Dresden und Leipzig aufgrund hohen Bevölkerungszuzugs der Leerstand und dadurch preiswerter Wohnraum knapp werden. In einigen wenigen Gemeinden Sachsens wird vor allem für einkommensschwache Haushalte die Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum zunehmend schwierig. Voraussetzung für die Förderung ist ein Antrag der Kommune samt Konzeption, in der der Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum dargelegt wird. Anschließend erlässt die SAB einen Zuwendungsbescheid, mit dem der antragstellenden Gemeinde ihr Mittelkontingent zugewiesen wird. Die Gemeinde gibt dann gemäß ihrem eigenen Konzept die Mittel zur Förderung von Einzelvorhaben an entsprechende Antragsteller weiter.