Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2015/11/pm_082.php 27.11.2015 12:47:27 Uhr 26.04.2024 22:53:26 Uhr

Asyl in Dresden

Aktuelle Informationen

Das Grundrecht auf Asyl ist eines der zentralen Merkmale unseres demokratischen Rechtsstaates. Alle deutschen Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, für eine menschenwürdige Unterkunft der Flüchtlinge Sorge zu tragen. Auch die Landeshauptstadt Dresden steht in der Verantwortung, einen Beitrag für die Unterbringung und Betreuung dieser Menschen zu leisten.

Wie viele Ankünfte gibt es in dieser Woche?

In der 48. Kalenderwoche werden der Landeshauptstadt Dresden insgesamt 147 Personen zugewiesen. In der Vorwoche wurden der Stadt insgesamt 99 neue Flüchtlinge zugewiesen.

Wo werden diese Menschen untergebracht?

Die Unterbringung erfolgt in Gewährleistungswohnungen, die im Stadtgebiet verteilt sind. Weiterhin werden die Asylsuchenden in den Objekten in der Boxberger Straße und in der Thäterstraße untergebracht.

Werden weitere Objekte vorbereitet? 

Derzeit wird das Objekt Thäterstraße um 19 Plätze erweitert.
Im Schulkomplex Boxberger Straße, Haus A, entstehen in dieser Woche 48 Plätze im Erdgeschoss. In der 50. Kalenderwoche werden zusätzlich 96 Plätze im ersten und zweiten Obergeschoss geschaffen. Das Haus B im Schulkomplex Boxberger Straße wird ab der 53. Kalenderwoche mit 144 Plätzen zur Verfügung stehen.
In der 51. Kalenderwoche entstehen 48 Plätze im Erdgeschoss des ehemaligen Schulgebäudes auf der Altenberger Straße 83.

Wie ist die Entwicklung seit Anfang 2015?

Dresden erhielt als Erstzuweisungen seit Januar 2015 bis einschließlich 23. November insgesamt 3 055 Menschen. Die Menschen stammen aus folgenden Hauptherkunftsländern: Syrien (794), Afghanistan (349), Pakistan (299), Irak (268) und Kosovo (226). Sie sind in verschiedenen Objekten innerhalb des Stadtgebietes untergebracht.

Wie können Bürger helfen?

Um direkte Spenden für Flüchtlinge zu ermöglichen, hat die Stadt ein Sonderspendenkonto eingerichtet. Auf Grundlage eines Beschlusses des Bundesministeriums der Finanzen wird für Spenden auf diese Sonderkonten der vereinfachte Zuwendungsnachweis anerkannt. Spender können ihre Spende so gegenüber der Steuerbehörde mit dem Einzahlungsbeleg der Bank nachweisen.

Das Sonderspendenkonto lautet:

  • Empfänger: Landeshauptstadt Dresden
  • IBAN: DE62 8505 0300 0225 7573 70
  • BIC: OSDDDE81XXX
  • Verwendungszweck: Spende für Flüchtlinge oder Spende für Flüchtlingskinder.

Das Sozialamt beziehungsweise Jugendamt nutzen die eingegangenen Spenden für Wörterbücher, Kleidung, Rucksäcke und Spielsachen.

Weitere Informationen rund um Möglichkeiten für Hilfe und Engagement gibt es im Internet unter www.dresden.de/asyl.

Wo können sich Bürger informieren?

Landeshauptstadt Dresden
Info-Telefon-Asyl: 03 51 - 4 88 11 77
E-Mail: asyl@dresden.de
Internet: www.dresden.de/asyl

Die Landeshauptstadt Dresden informiert hier über Hilfe und Engagement, Unterbringung, Beschäftigung, Planungen der Stadt und beantwortet die häufigsten Fragen. Hier sind auch aktuelle Statements und Interviews zu finden und Nachrichten zu Asyl und Toleranz sowie zu Veranstaltungen zum Thema. Außerdem gibt es hier ein Kontaktformular zur Meldung von Immobilien und Gebäuden, bebaut oder unbebaut, Sammelunterkunft oder Gewerbeobjekt sowie Wohnungen. 

Land Sachsen
Internet: www.asylinfo.sachsen.de 

Auf dem offiziellen Portal informiert der Freistaat über aktuelle Zahlen zur Flüchtlingssituation, Maßnahmen und Planungen bei der Aufnahme und Unterbringung sowie über die Integration der Asylberechtigten. Das Portal beantwortet wichtige Fragen der Bevölkerung, beispielsweise zur Herkunft der Asylsuchenden, fasst Möglichkeiten und Ansprechpartner für Unterstützung durch Spenden, Ehrenamt oder Unterkunft zusammen und gibt einen Überblick über Themen wie Beschäftigungsmöglichkeiten und den Hochschulzugang.