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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2013/09/pm_066.php 28.05.2015 22:31:25 Uhr 27.04.2024 01:24:11 Uhr

Stellungnahme von Bürgermeister Jörn Marx zur Albertbrücke

Angesichts der aktuellen Einschränkungen an der Albertbrücke ist die Forderung nach einer sofortigen Sanierung verständlich. Allerdings sind nicht alle Angaben, die zurzeit aus dem politischen Raum kommen, zu einem möglichen Sanierungsbeginn korrekt bzw. lassen einige wesentliche Faktoren außer acht. Deshalb ist es wichtig, sich die einzelnen Szenarien noch einmal genauer anzuschauen.

Hätte der Beschluss des Stadtrates vom 20. Juni 2013 Bestand gehabt, wäre ein Baubeginn im September dieses Jahres möglich gewesen. Allerdings nur, wenn seitens des Freistaates ein so genannter „förderunschädlicher Maßnahmebeginn" bescheinigt worden wäre. Ohne Fördermittel kann die Stadt keine Sanierung vornehmen, da 75 Prozent der Mittel nicht zur Verfügung stehen würden. In den Gesprächen mit den zuständigen Stellen des Landes war nicht erkennbar, dass die Variante IV (mit teilweiser Vollsperrung der Brücke für den Autoverkehr) in dem Maße gefördert worden wäre, wie von der Stadt im Haushalt eingeplant.

Würde der Stadtrat in seiner nächsten Sitzung die sofortige Sanierung nach der Variante IV beschließen, könnte die Ausschreibung der Bauleistungen wiederholt werden. Dies würde bedeuten, dass die Sanierung frühestens im März 2014, spätestens im August 2014 starten könnte. Allerdings gilt hier ebenfalls, dass eine Zustimmung des Landes zu einer Förderung wie von der Stadt eingeplant erfolgen müsste. Dies erscheint unwahrscheinlich

Bleibt es beim Beschluss des Stadtrates, den Verkehr auf der Brücke während der Bauzeit zu gewährleisten, könnte die Sanierung frühestens Ende 2014/Anfang 2015 beginnen. Eine Genehmigungsplanung könnte bis Ende des Jahres vorliegen. Dies wäre die Grundlage für die Frage, ob ein Planfeststellungsergänzungsverfahren eingeleitet werden muss oder nicht. Ist dieses Verfahren nötig, kann eine Terminkette derzeit nicht benannt werden. Kann auf die Ergänzung des bestehenden Planfeststellungsverfahrens verzichtet werden, erfolgt die Ausführungsplanung und die Ausschreibung. Damit wäre ein Baubeginn Ende 2014/Anfang 2015 möglich.

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