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https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_6569.php 23.04.2024 23:09:49 Uhr 26.04.2024 10:34:39 Uhr

SG Amtsvormundschaften/ Amtspflegschaften

(Amts)Vormundschaft/-pflegschaft

Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder nicht mehr vertreten können oder dürfen, bekommen die Kinder einen Vormund/Pfleger. Vormundschaften/Pflegschaften werden durch das Familiengericht festgelegt. Zum Vormund/Pfleger kann ein Verwandter oder eine Verwandte oder auch eine andere Person bestimmt werden.

Bestellte Amtsvormundschaft/-pflegschaft

Steht im Umfeld der Familie kein geeigneter Einzelvormund/Pfleger zur Verfügung, wird das Jugendamt zum Vormund bestellt. Dann spricht man von einer bestellten Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft.

Gesetzliche Amtsvormundschaft/-pflegschaft

Bei minderjährigen Müttern tritt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine Amtsvormundschaft ein. Das Jugendamt übernimmt dann die Vormundschaft für das Kind bis zur Volljährigkeit der Mutter. Wichtige Entscheidungen werden jedoch in diesen Fällen in enger Abstimmung mit der jungen Mutter getroffen.

Das Jugendamt überträgt die Ausübung der Aufgaben des Vormundes einzelnen Mitarbeitern/-innen. Der Vormund vertritt sein Mündel in eigener Verantwortung und ist in seinem Beurteilungsspielraum für Entscheidungen nur dem Kindeswohl und der Einhaltung rechtlicher Vorgaben verpflichtet.

Wer kümmert sich um meine Kinder, wenn mir was passieren sollte?