Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/gleichstellung/werbung.php 07.08.2023 09:11:01 Uhr 28.04.2024 22:36:27 Uhr

Sexismus

Die Seite anzeigen in:

Alltagssprache

leichter Sprache

Was ist sexistische Werbung?

Unter sexistischer Werbung versteht man nicht nur Darstellungen, die eindeutig sexuellen Charakter tragen und entsprechende Körperteile oder -merkmale in den Bildvordergrund rücken. Sexistische Werbung bedeutet darüber hinaus die stereotype (triviale) Präsentation aller Geschlechter in Bildern. Eine derartige Vermittlung konventioneller Rollenverteilungen kann allein aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit Menschen diskriminieren.

Woran erkenne ich sie?

Sexistische Werbung zeigt sich zum einen in sexuell aufreizenden Abbildungen von Personen sowie in Texten, die unabhängig vom Gegenstand der Werbung sexuelle Assoziationen hervorrufen. Sie kommt zum zweiten überall dort zum Tragen, wo Frauen und Männer aufgrund der ihnen beigegebenen Attribute klassifiziert werden: So werden Frauen eher herkömmlich mit Haushalt, Freizeit und begrenzter Intelligenz in Verbindung gebracht, während Männern typischerweise Interesse an Technik und der familienferne berufliche Galopp über die Karriereleiter zugeschrieben werden, wie die Werbung vermittelt. Darüber hinaus wird diskriminierende Werbung im Bildaufbau einer Werbeanzeige deutlich, wenn Menschen beispielsweise in einer dem anderen Geschlecht gegenüber untergeordneten Position (z. B. durch Körpersprache oder Raumaufstellung), in einer "charakteristischen" Rolle mit jeweiligem Zubehör oder über entsprechende Farbzuordnungen (Frauen: Weiß für Unschuld und Rosarot für Emotionalität; Männer: Blau und Grau für Intelligenz, Präzision und kühle Sachlichkeit) präsentiert werden.

Was kann ich dagegen tun?

Zu unterscheiden sind pornografische Werbung; Werbung, die die Menschenwürde verletzt und sexistische/diskriminierende Werbung. Dafür gibt es unterschiedliche Wege, sich zur Wehr zu setzen.

  • Pornografische Werbung

Laut Definition des Bundesgerichtshofes rückt pornografische Werbung sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund. Die Gesamttendenz derartiger Werbung zielt ausschließlich oder überwiegend auf das Interesse der betrachtenden Person an sexuellen Dingen ab. Herstellung und Verbreitung von pornografischer Werbung ist gemäß § 184 Strafgesetzbuch strafbar. Bürgerinnen und Bürger können entsprechende Werbung der für ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle, der Staatsanwaltschaft oder dem Landeskriminalamt melden.

  • Werbung, die die Menschenwürde verletzt

Die Unantastbarkeit der Menschenwürde beruht gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes auf der Vorstellung, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft oder anderer Merkmale wie Geschlecht, Alter oder Zustand denselben Wert haben. Wenn Werbedarstellungen dem widersprechen, sind ebenfalls Polizei, Staatsanwaltschaft und/oder Landeskriminalamt strafrechtliche Anlaufstellen. Hinweise können Sie auch an das Ordnungsamt richten.

  • Sexistische/diskriminierende Werbung

Da Definition und Konsequenzen für sexistische und/oder diskriminierende Werbung eine juristische Grauzone darstellen, ist das Vorgehen gegen solche Darstellungen schwieriger. Bürgerinnen und Bürger können eine schriftliche Beschwerde an den Deutschen Werberat verfassen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Ordnungsamt oder die Gewerbeaufsicht zu informieren. Sinn macht es auch, sich neben der Beschwerde beim Deutschen Werberat an die Herstellenden des Produktes zu wenden oder die Werbeflächenvermietung anzusprechen. Je mehr Beschwerden aus der Bevölkerung eingehen, umso höher ist die Chance, sich erfolgreich gegen sexistische Werbung zur Wehr zu setzen. Weitere Informationen zum Deutschen Werberat sowie zur Rechtslage finden Sie nachfolgend aufgeführt.

Wie kann ich vor Ort für diese Thematik sensibilisieren?

... beispielsweise durch die Ausstellung "Kauf mich?! Frauen und Männer in der Werbung". Mediale Angebote und mit ihnen die Werbung sind nicht nur ein Spiegel der Gesellschaft, sondern gestalten deren Lebensgefühl und Mentalitäten aktiv mit. Werbung vermittelt Wert- und Normvorstellungen, Hoffnungen und Wünsche, die sich mit Hilfe der beworbenen Produkte verwirklichen lassen (sollen). So führt Werbung beispielsweise vor, was breite Schichten der Gesellschaft für typisch weiblich und typisch männlich halten. Die Ausstellung untersucht in einer Momentaufnahme der Jahre 2007 und 2008 sowie 2012 und vereinzelt 2013 Werbeanzeigen und -plakate in Dresden. Sie lässt sich von der Frage leiten, welche Bilder über die Geschlechter präsentiert werden.

Die Ausstellung ist bundesweit ausleihbar. Sie umfasst 27 Tafeln (mit insgesamt 52 Bildern) im Format ca. 60 cm x 84 cm (DIN A1). Als reißfestes und entspiegeltes Banner ist jede Tafel mit festen Kederschienen incl. Ösenschrauben versehen. Die Ausleihbedingungen und die Kontaktdaten können Sie beigefügtem Informationsblatt entnehmen. Zusätzlich steht ein Ausstellungskatalog zur Verfügung, den man zur Ausstellung käuflich erwerben kann.

Die aktualisierten Ausleihmodalitäten finden Sie folgend aufgeführt.

zuletzt geändert: 7. August 2023

Ausleihmodalitäten der Ausstellung "Kauf mich?! Frauen und Männer in der Werbung"

  1. Die Ausstellung besteht aus 27 Ausstellungsträgern (60 x 80 cm, reißfestes und entspiegeltes Banner mit festen Kederschienen und Ösenschrauben). Zusätzlich umfasst sie einen Ausstellungskatalog als Ansichtsexemplar sowie 25 kostenfreie Faltblätter.
  2. Die Ausstellungsträger und das Ansichtsexemplar des Ausstellungskataloges werden durch die Landeshauptstadt Dresden an den/die Ausstellungsnehmer/-in gegen eine Miete (50 Euro für 14 Tage) vermietet.
  3. Der/Die Ausstellungsnehmer/-in erhält darüber hinaus Exemplare des Ausstellungskataloges für eine Unkostenpauschale von 10 Euro. Diese sowie die kostenfreien Exemplare des Faltblattes werden frei durch die Ausstellungsgeberin direkt an den/die Ausstellungsnehmer/-in versandt.
  4. Aufgrund der Kostensteigerungen bei den Transportunternehmen, sind die aktuellen Transportkosten im Büro der Gleichstellungsbeauftragten zu erfragen. 
  5. Der Gesamtbetrag ist, entsprechend der zum späteren Zeitpunkt erfolgenden Rechnungslegung, unter Angabe des Vertragsgegenstandes einzuzahlen.
  6. Die Organisation des Transportes erfolgt über die Ausstellungsgeberin in vorheriger Absprache mit dem/der Ausstellungsnehmer/-in.
  7. Nach Beendigung der Ausstellung sind alle Ausstellungsträger sowie das Ansichtsexemplar des Ausstellungskataloges transportsicher zu verpacken.
  8. Für die Ausstellung ist durch den/die Ausstellungsnehmer/-in im gesamten Ausstellungszeitraum eine Versicherung für den Wiederbeschaffungswert in Höhe von 1.500 Euro abzuschließen. Für öffentliche Institutionen ist eine Regelung über den Kommunalen Schadensausgleich möglich. Für alle anderen ist eine eigenständige Abklärung im Geschäftsfeld erforderlich.

Kontakt zum Verleih der Ausstellung:

Landeshauptstadt Dresden

Büro der Gleichstellungsbeauftragten
Ansprechperson: Dariusz Krzysztof Balejko


Was ist sexistische Werbung?

Auch in der Werbung gibt es Sexismus.
Die Werbung zeigt dann
zum Beispiel sexuell aufreizende Bilder.
Aber es geht oft nicht um das eigentliche Thema.

Oder ein Mann behandelt eine Frau schlecht.
Oder Frauen werden nur im Haushalt gezeigt.
Und Männer werden nur mit Technik gezeigt.

Was kann ich dagegen tun?

Gegen Werbung,
die gegen die Menschen-Würde ist,
können sie sich wehren.

Sexistische Werbung
verstößt gegen die Menschen-Würde.

Sie können eine schriftliche Beschwerde
an den Deutschen Werbe-Rat schicken.

Sie können auch das Ordnungs-Amt informieren.

Weitere Informationen zu dem Thema
gibt es im Internet hier: