Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/dresdenpass_d115.php 29.09.2017 14:01:23 Uhr 19.02.2019 02:44:39 Uhr |
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Dresden-Pass
Der Dresden-Pass ermöglicht Einwohnern mit geringem Einkommen den kostengünstigeren Besuch kultureller Einrichtungen, Ermäßigungen bei der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) und bei kommunalen Leistungen und ist gültig ab Tag der Antragstellung für 12 Monate.
Wer hat Anspruch auf einen Dresden-Pass?
Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Dresden, die
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII, Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nach SGB II bzw. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen oder
- ein geringes Einkommen und Vermögen haben oder
- Kinder, wenn sie aufgrund ihres Einkommens nicht zum bereits erwähnten Personenkreis gehören und in Bedarfsgemeinschaften leben, in denen nur die Eltern Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen.
Wo kann der Dresden-Pass beantragt werden?
- bei den zuständigen Organisationseinheiten
- bei den Bürgerbüros
Wo kann der Dresden-Pass abgeholt werden?
- bei den zuständigen Organisationseinheiten
- bei den Bürgerbüros oder Verwaltungsstellen
Welche Vergünstigungen bietet der Dresden-Pass?
Zum Beispiel: Sozialticket, Mobilitätszuschuss, kostenloser Ferienpass, kostenfreie Jahresgebühr in den Stadtischen Bibliotheken, ermäßigter Eintritt in kommunale und staatliche Einrichtungen
Die Vergünstigungen im Einzelnen sind in der Anlage zur Richtlinie zur Gewährung des Dresden-Passes aufgeführt.
Es gibt weitere Anbieter, die Ermäßigungen zum Dresden-Pass auf eigene Verantwortung ermöglichen. Nähere Informationen dazu sind beim jeweiligen Anbieter zu erfragen.
Benötigte Dokumente
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Lichtbild
je beantragtem Pass
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Personalausweis
oder
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Reisepass
Optionale Dokumente
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vollständiger Leistungsbescheid
nur für Bezieher sozialer Leistungen
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Mietvertrag und Mietzinsberechnung
wenn keine sozialen Leistungen bezogen werden
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Nachweis über das vorhandene Vermögen
wenn keine sozialen Leistungen bezogen werden
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Einkommensnachweise
wenn keine sozialen Leistungen bezogen werden
Benötigte Formulare
Gebührenbeschreibung: kostenlos