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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/07/pm_044.php 13.07.2022 16:15:15 Uhr 30.04.2024 14:11:59 Uhr

Einmalzahlung zum Ausgleich von Mehraufwendungen während der Corona-Pandemie

Das Sozialamt informiert zur Auszahlung der Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro 

Die Einmalzahlung zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen für volljährige Leistungsberechtige wird den anspruchsberechtigten Personen im Monat Juli 2022 bzw. im Monat August 2022 auf das Konto überwiesen bzw. ausgezahlt.

Die Leiterin des städtischen Sozialamtes Dr. Susanne Cordts erläutert dazu: „Die Gewährung dieser Einmalzahlung erfolgt an Personen, die im Monat Juli 2022 Leistungen der Sicherung zum Lebensunterhalt nach dem Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII bekommen und denen die Regelbedarfsstufe 1, 2 oder 3 zuerkannt wurde. Erwachsenen Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz steht in der Regel diese Einmalzahlung ebenfalls zu. Keine Einmalzahlung erhalten hingegen unverheiratete Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die im Haushalt ihrer Eltern leben.“

Neben dieser Einmalzahlung erhalten bei ihren Eltern lebende minderjährige Kinder mit einem Leistungsanspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem 3. Kapitel SGB XII bzw. AsylbLG ab dem Monat Juli 2022 einen monatlichen Sofortzuschlag pro Kind in Höhe von 20 Euro. Dieser wird ausgezahlt oder dem im Antrag hinterlegtem Konto gutgeschrieben.

Rechtsgrundlagen bilden das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).