Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/soziale-beratung.php 30.01.2019 13:49:42 Uhr 18.02.2019 08:30:36 Uhr |
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Soziale Beratung für Eltern & Kinder
Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes ist da
für Kinder,
- die Probleme in ihrer Familie haben,
- die sich von ihren Eltern nicht verstanden fühlen,
- deren Eltern in Scheidung oder getrennt leben,
- die vernachlässigt, gedemütigt, geschlagen oder missbraucht werden.
für Jugendliche und junge Volljährige,
- die mit ihren Eltern nicht mehr reden können,
- die einen eigenen Weg suchen und Beistand brauchen,
- die unter sozialen Schwierigkeiten leiden,
- die körperliche oder seelische Gewalt erfahren oder missbraucht werden.
für Eltern,
- die bei der Erziehung ihrer Kinder Unterstützung wollen,
- die Konflikte in Partnerschaft und Familie überwinden möchten,
- die in Trennung oder Scheidung leben,
- die bei sozialen Schwierigkeiten Unterstützung brauchen.
Außerdem sind wir da für Familienangehörige, Lehrer, Erzieher, Freunde, Bekannte, Nachbarn und andere an der Erziehung Beteiligte, die sich um die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sorgen.
Die Allgemeinen Sozialen Dienste bieten
Beratung und Unterstützung
- in Erziehungsfragen
- bei Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten
- bei Schulschwierigkeiten, Ausbildungs- und Berufsproblemen
- bei der Lösung von Familienkonflikten
- bei Trennungs- und Scheidungsabsichten
- bei sozialen Problemen.
Vermittlung
- von Hilfsangeboten des Jugendamtes und anderer Ämter und Behörden (Sozialamt, Gesundheitsamt, Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen, Agentur für
Arbeit), - von Kontakten zu freien Trägern der Jugendhilfe,
- von sozialpädagogischen und sozialrechtlichen Hilfen.
Gewährung
- von Hilfen zur Erziehung (nach Antragsstellung und Bedarfsfeststellung), darunter
- Erziehungsbeistand,
- sozialpädagogische Familienhilfe,
- Tagesgruppenbetreuung,
- Erziehung und Betreuung in einer Pflegefamilie,
- Heimerziehung und betreutes Wohnen,
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
- von Hilfen für junge Volljährige zur selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung.
- von Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte.
Mitwirkung
- im familiengerichtlichen Verfahren
Information
- zu den Regelungen im Kindschaftsrecht, darunter
- die Gleichstellung ehelicher und nicht ehelicher Kinder,
- die gemeinsame elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern oder nach Trennung und Scheidung,
- das erweiterte Umgangsrecht für Väter, die nicht mit der Mutter verheiratet sind, für Großeltern, Geschwister und andere Personen.
Außerdem befindet sich im Allgemeinen Sozialen Dienst Altstadt die
Clearingstelle für unbegleitete ausländische Minderjährige
- nimmt alle unbegleiteten ausländischen Minderjährigen vorläufig in Obhut, die ohne Personensorgeberechtigte oder Erziehungsberechtigte einreisen oder nach Einreise von ihnen getrennt werden und unter 18 Jahre alt sind
- veranlasst die Unterbringung im Kinder-und Jugendnotdienst und in Einrichtungen freier Träger der Jugendhilfe
- führt Erstgespräche mit den Minderjährigen zum Verbleib der Eltern
- organisiert Familienzusammenführungen im In-und Ausland,
- führt Gespräche zum Gesundheits-und Bildungsstand mit einem Dolmetscher
- veranlasst Erstuntersuchungen
- meldet den Jugendlichen/die Jugendliche bei der Bildungsagentur zum Bildungsgespräch an
- stellt das Alter durch Einsichtnahme in Ausweispapiere fest bzw. schätzt das Alter durch „qualifizierte Inaugenscheinnahme“
- veranlasst familiengerichtliche Verfahren zur Bestellung eines Vormundes
- unterstützt die unbegleiteten ausländischen Minderjährigen bei der Perspektivfindung
- vermittelt in Gastfamilien und kooperiert mit angrenzenden Sachgebieten
Öffnungszeiten aller Allgemeinen Sozialen Dienste
- Montag, Donnerstag, Freitag 9-12 Uhr
- Dienstag 9-18 Uhr
- außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung
- Entgegennahme von Unterlagen
- telefonische Auskünfte
- Vereinbarung von Terminen
- persönliche Beratung
Notdienst
In dringenden Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten und bei Hinweisen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen kann man sich an den Kinder- und Jugendnotdienst des Jugendamtes wenden:
Rudolf-Bergander-Ring 43, 01219 Dresden
24-Stunden-Notruf (03 51) 2 75 40 04
E-Mail: Kinderschutz@dresden.de
Anlaufstellen Allgemeiner Sozialer Dienst des Jugendamtes
Allgemeiner Sozialer Dienst Altstadt
Telefon
0351 4886829
Allgemeiner Sozialer Dienst Plauen
Telefon
0351 4886861
Allgemeiner Sozialer Dienst Neustadt und Klotzsche
mit Langebrück, Weixdorf, Marsdorf und Schönborn
Besucheranschrift
Hoyerswerdaer Str. 3
01099 Dresden
Themenstadtplan
Telefon
0351 4886641
Allgemeiner Sozialer Dienst Pieschen
Telefon
0351 4885511
Allgemeiner Sozialer Dienst Blasewitz und Loschwitz
Telefon
0351 4888561
Allgemeiner Sozialer Dienst Leuben
Telefon
0351 4888360
Allgemeiner Sozialer Dienst Prohlis
Telefon
0351 4888341
Allgemeiner Sozialer Dienst Cotta
mit Cossebaude, Oberwartha, Mobschatz, Gompitz und Altfranken
Besucheranschrift
Lübecker Str. 121
01157 Dresden
Themenstadtplan
Telefon
0351 4885742
Allgemeiner Sozialer Dienst Gorbitz
Telefon
0351 4885756
Zweigstelle Gorbitz, im Kinder- und Jugendhaus InterWall
Besucheranschrift
Altgorbitzer Ring 1
01169 Dresden
Themenstadtplan