Was ist ein Nachweis über das alleinige Sorgerecht und wozu wird dieser benötigt?
Dieser Nachweis bescheinigt einer Kindesmutter, dass sie kein gemeinsames Sorgerecht mit dem Vater des Kindes hat. Die Kindesmutter benötigt den Nachweis über das alleinige Sorgerecht beispielsweise, wenn sie einen Vertrag über Kindertagesbetreuung abschließen, ein Konto für das Kind eröffnen, Nachlassangelegenheiten regeln oder einen Reisepass bzw. einen Ausweis beantragen will. Außerdem muss die Bescheinigung bei medizinischen Behandlungen, auf dem Meldeamt und bei Abschluss eines Lehrvertrages vorgelegt werden.
Wer kann diese Bescheinigung erhalten?
Antragsberechtigt sind nur Mütter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht mit dem Kindesvater verheiratet waren und keine gemeinsame elterliche Sorge haben.
Warum können Väter diesen Nachweis nicht erhalten?
Väter verfügen über ein gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter, wenn sie mit ihr verheiratet waren bzw. sind oder die gemeinsame Sorge in einer Sorgeerklärung beurkundet haben bzw. dies über das Familiengericht erlangt haben. Das alleinige Sorgerecht eines Vaters ist durch einen Beschluss des Amtsgerichtes geregelt. Gerichtliche Änderungen oder Entscheidungen über das Sorgerecht können vom Jugendamt nicht bescheinigt werden. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der gerichtlichen Entscheidung.
Gibt es ein Antragsformular?
Das elektronische Formular kann auf dieser Seite heruntergeladen oder der Online-Antragsassistent genutzt werden. Das Formular ist auch in allen Bürgerbüros und Stadtbezirksämtern erhältlich. Die Angestellten dort nehmen ausgefüllte Anträge entgegen und leiten sie kostenfrei an das Jugendamt weiter.
Wer beantwortet dazu Fragen?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes, Sachgebiet Beistandschaften/Beurkundungen, helfen und beraten montags von 9 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr. Sie sind telefonisch unter 0351-4885616 und per E-Mail unter beistandschaften-beurkundung@dresden.de erreichbar. Das Sachgebiet Beistandschaften/Beurkundungen befindet sich auf der Enderstraße 59, im Seidnitz-Center Dresden, Haus C, 1. Etage.