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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/waermepumpen.php 19.03.2018 10:14:33 Uhr 10.05.2024 03:10:35 Uhr

Wärmepumpen mit Nutzung von Grundwasser (Einfamilienhäuser)

Die Nutzung von oberflächennahem Grundwasser für den Betrieb einer Wärmepumpenanlage (z. B. zur Beheizung eines Einfamilienhauses) bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis nach den Paragraphen 2, 3 und 7 WHG. Ein entsprechender Antrag ist rechtzeitig zu stellen.

Nähere Hinweise zu den Antragsformalitäten finden sich unter:

siehe Formular B 10.1

Zuständig: