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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/halterauskunft.php 16.11.2015 12:08:38 Uhr 19.04.2024 18:42:51 Uhr

Halterauskunft einholen

Halterauskunft einholen

Aus dem örtlichen Fahrzeugregister können immer dann Auskünfte erteilt werden, wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlaß besteht.

Die Auskunft ist nur zulässig, wenn der Empfänger schriftlich unter Angabe des

  • betreffenden Kennzeichens oder
  • der betreffenden Fahrzeugidentifizierungsnummer

glaubhaft darlegt, dass er die Daten zur

  • Geltendmachung,
  • Sicherung oder
  • Vollstreckung
  • zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen

im Zusammenhang mit

  • der Teilnahme am Straßenverkehr,
  • dem Diebstahl,
  • dem sonstigen Abhandenkommen des Fahrzeuges oder
  • zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße

benötigt.

Kosten/Gebühren

Gebührenbeschreibung:

Auskunftsgebühr pro Fahrzeug

Minimal Gebühren: 5,10 Euro


Zahlungsart: Barzahlung, Girocard, Überweisung