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SG Artenschutz und Landwirtschaft

Die untere Naturschutzbehörde prüft bereits vor der Umsetzung von Eingriffen und Bauvorhaben, ob und wie weit von diesen Vorhaben negative Einflüsse auf geschützte Tier- und Pflanzenarten ausgehen. Sofern notwendig erteilt sie die hierfür notwendigen Genehmigungen. Darüber hinaus konzipiert und plant sie Artenschutzmaßnahmen zum Schutz der einheimischen Fauna und Flora und setzt diese anschließend um. Zudem ist sie zuständig für die Bekämpfung invasiver Arten in der Natur und prüft bzw. genehmigt die Einfuhr exotischer Tierarten im Zuge der Umsetzung internationaler Artenschutzabkommen. Neben der unteren Naturschutzbehörde gehört zudem die untere Landwirtschaftsbehörde zu diesem Sachgebiet. Sie prüft und erteilt Genehmigungen bei Grundstücksverkäufen in der Landwirtschaft sowie bei der Genehmigung von Erstaufforstungen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes beraten darüber hinaus Bürger und Bürgerinnen sowie Unternehmen bei Anliegen zu den genannten Themen.

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