1.1 Auslobende, Wettbewerbssteuerung und -betreuung
Auslobende
Auslobende dieses Ideenwettbewerbes ist die Landeshauptstadt Dresden, Geschäftsbereich Kultur und Tourismus, vertreten durch das Amt für Kultur und Denkmalschutz.
Wettbewerbssteuerung
Für die Vorbereitung, Wettbewerbsteuerung und Abwicklung des Wettbewerbsverfahrens ist das Amt für Kultur und Denkmalschutz der Landeshauptstadt Dresden verantwortlich. Das Amt behält sich vor, eine zusätzliche Projektassistenz einzusetzen.
Wettbewerbsbetreuung:
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Kultur und Denkmalschutz
Königstraße 15, 01097 Dresden
E-Mail kultur-denkmalschutz@dresden.de
1.2 Art des Ideenwettbewerbs und Ablauf
Die Auslobung erfolgt als einstufiger interdisziplinärer Ideenwettbewerb mit vorgeschaltetem, deutschlandweit offenen Bewerbungsverfahren (vgl. Punkt 1.3). Es werden sieben Teilnehmer und Projektgruppen im Bewerbungsverfahren durch ein Auswahlgremium ausgewählt und zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren eingeladen.
Das Wettbewerbsverfahren wird anonym durchgeführt. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Nach Eingang der Verfassererklärung (Anlage 4.1) beginnt die Teilnahme am Ideenwettbewerb zur Erarbeitung der erinnerungskulturell orientierten Entwürfe. Nachfragen zum Verfahren sind ausschließlich schriftlich an die Auslobende zu richten. Bislang ist vorgesehen, die Rückfragen im Rahmen eines Rückfragenkolloquiums zu beantworten. Die Teilnahme an diesem Kolloquium wird dringend empfohlen. Sollte es aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich sein, das Kolloquium in der geplanten Form durchzuführen, werden alle Beteiligten rechtzeitig über die alternative Vorgehensweise informiert. Alle relevanten Termine finden Sie unter Punkt 1.12.
1.3 Teilnahme und Bedingungen
A Bewerbungsverfahren
Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Bewerbungsverfahren ist nicht begrenzt. Berechtigt zur Teilnahme sind Arbeitsgemeinschaften aus Architekten, Landschaftsarchitekten und Künstlern, Designern, Grafikern, Historikern, Vertretern der zivilgesellschaftlichen Erinnerungskultur, der Gedenkstätten, der Vereine, Verbände und Initiativen sowie interdisziplinäre Teams mit Erfahrungen in der Projektierung historischer Themenfelder und Umsetzungen im öffentlichen Raum bzw. solchen, in denen unterschiedliche Disziplinen und Gewerke miteinander interdisziplinär verbunden sind, also etwa Gestalter- und Projektteams, in denen Künstler und Architekten kooperativ mitarbeiten.
Als Mindestanforderung müssen ein/e Künstler/in und ein/e Architekt/in oder ein/e Künstler/in und ein/e Landschaftsarchitekt/in gemeinsam in einer Arbeitsgemeinschaft vertreten sein. Diese Zusammenarbeit ist im Bewerbungsprozess von interdisziplinären Teams entsprechend nachzuweisen. Die Teilnahme von jungen Büros ist durch die Auslobende ausdrücklich gewünscht.
B Wettbewerbsverfahren
Teilnahmeberechtigt sind maximal sieben Teilnehmer und Projektgruppen, die im Rahmen des Bewerberverfahrens (vgl. Punkt 1.2) durch das Auswahlgremium ausgewählt wurden.
1.4 Grundsätze und Richtlinien des Ideenwettbewerbs
Der Ideenwettbewerb erfolgt in Anlehnung an die Grundsätze und Leitlinien zur Durchführung von Wettbewerben und anderen Projekten auf dem Gebiet der Bildenden Kunst, veröffentlicht im Handbuch Pro Kunst 5 des BBK von 2012 sowie in Anlehnung an die Richtlinie für Planungswettbewerbe von 2013 (RPW 2013), soweit diese für einen Ideenwettbewerb anwendbar sind.
Die zum Ideenwettbewerb eingeladenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, eine Arbeit einzureichen, die eigens für diesen Ideenwettbewerb und die Wettbewerbsaufgabe konzipiert ist.
Jede/r Teilnehmer/in, Preisrichter/in und Sachverständige erklärt sich durch seine/ihre Beteiligung oder Mitwirkung am Ideenwettbewerb mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Wettbewerbsbeiträge, die vor oder während der Laufzeit des Verfahrens veröffentlicht werden, verstoßen gegen die in § 1 Absatz 4 und § 6 Absatz 2 der RPW 2013 geforderte Anonymität und werden von der Beurteilung durch das Preisgericht ausgeschlossen. Die Teilnehmer*innen werden beim Zugang zum Wettbewerb und im Verfahren gleichbehandelt. Für alle Teilnehmende gelten die gleichen Bedingungen und Fristen.
Ihnen werden die gleichen Informationen jeweils zum gleichen Zeitpunkt übermittelt. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des Verfahrens einschließlich der Veröffentlichung der Ergebnisse dürfen nur über die Auslobende abgegeben werden.
Jede/r Teilnehmer/in, Preisrichter/in und Sachverständige willigt durch ihre/seine Beteiligung bzw. Mitwirkung am Verfahren ein, dass die personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit o. g. Wettbewerb bei der Auslobende in Form einer Datei geführt werden. Nach Abschluss des Verfahrens werden diese auf Wunsch gelöscht; bei den Teilnehmenden durch entsprechenden Vermerk auf der Verfassererklärung. Gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Einwilligung der Beteiligten notwendig, da eine spezifische gesetzliche Rechtsgrundlage für die Führung dieser Datei nicht vorliegt. Die Daten werden gemäß der jeweiligen gesetzlichen Vorschrift zeitlich begrenzt gespeichert. Die Löschung der personenbezogenen Daten richtet sich nach Art. 17 DSGVO und erfolgt im Regelfall, wenn diese für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind (Abschluss des Wettbewerbsverfahrens), die zugrundeliegende Einwilligungserklärung widerrufen oder Widerspruch gegen die Verarbeitung erhoben wird. Die Empfänger der Daten sind die Auslobende und die Wettbewerbsbetreuung dieses Ideenwettbewerbs.
Rechte der Beteiligten
Beteiligte des Ideenwettbewerbs haben gegenüber der Auslobende folgende Rechte hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten: Recht auf Auskunft gem. Art. 15 DSGVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO, Recht auf Berichtigung und Löschung gem. Art. 17 DSGVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO, Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung gem. Art. 21 DSGVO und Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO.
1.5 Bewerbungsverfahren
Folgende Leistungen sind für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb digital einzureichen:
1.) Nachweis der Professionalität aller Teilnehmer/Projektgruppen durch
- Nachweis der beruflichen/künstlerischen/erinnerungskulturellen Qualifikation oder
- Nachweis der Berufserfahrung anhand einer kurzen Biographie (maximal eine Seite DIN A4)
oder
- Eintragung/ Mitgliedschaft in einem Verband/Verein mit entsprechender Expertise.
2.) Darstellung eines deskriptiv konzeptionellen Ansatzes einschließlich einer groben räumlichen Einordnung im Bearbeitungsgebiet und Verdeutlichung des Ansatzpunktes bzw. der basalen Intention des Vorschlages mittels Erläuterungsbericht (max. 3 Seiten DIN A4, Schriftgröße Calibri, 12 Punkt): Dieser soll die Intention der Teilnehmer und Projektgruppen erläutern und erste Auskunft geben über die vorgesehene Projektdurchführung und die technische Umsetzung.
3.) Darstellung der typischen und individuellen Arbeitsweise der Teilnehmer und Projektgruppen anhand von mindestens einer, maximal drei Arbeitsprobe/n eines Lösungskonzeptes/ einer Realisierung. Die Darstellung der Arbeitsproben soll auf je einer Seite (DIN A4, Auflösung 300dpi) erfolgen und neben aussagekräftigen Bildern folgende Informationen enthalten:
- Verfasser, Titel, Datum
- Ort, Material, Größe
- Kontext (z.B. Wettbewerb / freie Arbeit),
- erläuternder Kurztext von max. ca. 1.000 Zeichen (Schrift Calibri, 12 Punkt oder gleichwertig)
Auswahlgremium Bewerbungsverfahren
Die sieben Teilnehmer und Projektgruppen am Wettbewerbsverfahren (vgl. Punkt 1.2) werden durch Fachpreisrichter und Sachpreisrichter ausgewählt und zur Abgabe eines Entwurfes sowie einer konkreten Projektkonzeption aufgefordert. Das Auswahlgremium für das Bewerbungsverfahren besteht aus den folgenden Personen:
Fachpreisrichter
1x Künstler/-in
1 x Architekt/-in
1x Landschaftsarchitekt/-in
1x Center for Open Digital Innovation and Participation (CODIP) der TUD
Sachpreisrichter
2x Stadtverwaltung Dresden
1x Stiftung Sächsische Gedenkstätten
1x Kunsthistoriker/-in
Ergänzend können weitere Sachverständige (ohne Stimmrecht) hinzugezogen werden. Die Entscheidung des Auswahlgremiums ist bindend.
Kosten Bewerbungsverfahren
Ein Bearbeitungsentgelt / Beteiligungshonorar wird in der Bewerbungsphase nicht gezahlt.
Termine Bewerbungsverfahren
Die Laufzeit des Bewerbungsverfahrens ist vom 01.02.2022 - 04.03.2022. Die Teilnehmer und Projektgruppen werden bis zum 01.04.2022 zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren aufgefordert. (vgl. 1.12)
1.6 Wettbewerbsverfahren
Die ausgewählten Wettbewerbsteilnehmer und Projektgruppen werden gebeten, folgende Unterlagen als ihren Wettbewerbsbeitrag / Entwurf einzureichen:
- Visualisierung, grafische Darstellung des Entwurfs bzw. der konkreten Projektkonzeption sowie deren räumliche Einordnung im Kontext des avisierten Bearbeitungsgebiets auf maximal zwei Blättern DIN A0 (Querformat).
- Modell oder Materialprobe zur Darstellung der dargelegten Idee sowie eine geeignete Darstellung der konkreten räumlichen Einordnung in den Planungsunterlagen. Bei der Dimensionierung der Modelle oder Materialproben sind die Einreichungsmodalitäten (Größe und Anzahl der Umzugskartons, vgl. Punkt 1.7) zu beachten.
- schriftliche Erläuterung des künstlerisch-gestalterischen Vorhabens auf maximal zwei DIN A4-Seiten (Schrift Calibri Größe 12 oder gleichwertig) mit Angaben zu folgenden Punkten:
- Inhalt des Vorhabens, künstlerisch-gestalterisches Konzept und Darstellung der Beziehungsinterdependenzen im Bearbeitungsgebiet
- Materialien und Arten der Ausführungstechnik
- Angaben zu ggf. erforderlichen baulichen Rahmenbedingungen einschl. deren Umsetzung
- Angaben zu Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sicherheit (u.a. Errichtungskosten, Dauerhaftigkeit, Unterhalt, Verkehrssicherheit bzw. Unfallverhütungsschutz)
- schriftliche Erläuterung des Vermittlungskonzeptes auf maximal einer DIN A4-Seite (Schrift Calibri Größe 12 oder gleichwertig)
- Darstellung der Gesamtkosten in Herstellungs-/Errichtungs- und Honorarkosten (inklusive aller Planungsleistungen und Tiefbaukosten) sowie Darstellung möglicher Folgekosten pro Jahr für einen Betrachtungszeitraum von fünf Jahren (u.a. Betriebs- und Wartungskosten, Instandhaltungskosten, Lizenzen). Für erforderliche Fremdleistungen sind Grobkalkulationen einzuholen. Die Gesamt- und Folgekosten sind nachvollziehbar zu untersetzen.
- Darstellung eines groben Zeitplanes für den Zeitraum der Werk-und Ausführungsplanung.
- Sofern mit detaillierten Textentwürfen gearbeitet wird, sind im Falle der Realisierungsbeauftragung weitere Abstimmungsprozesse mit der Auslobende durchzuführen
1.7 Einreichungsmodalitäten des Wettbewerbsverfahren
Alle Teilnehmer dürfen nur eine Wettbewerbsarbeit einreichen. Alle eingereichten Unterlagen müssen einzeln mit einer selbst gewählten, vierstelligen Kennzahl gekennzeichnet sein, um die Anonymität zu wahren. In einem gesonderten geschlossenen Umschlag, der ebenfalls mit der Kennzahl zu versehen ist, wird der Name der Einreicherin/des Einreichers hinterlegt. Alle Entwürfe und Unterlagen sind in Papierform sowie als digitale Datei (auf einem Datenträger) einzureichen. Die Papierunterlagen sind in einem geschlossenen Umschlag, einer Mappe oder Rolle einzureichen. Das Modell /die Materialproben sind in maximal zwei Umzugskartons (max. 65 x 35 x 37cm) transportsicher zu verpacken und zu liefern. Das Risiko einer Transportbeschädigung tragen die Teilnehmer*innen und Projektgruppen.
Letzter Termin der Einreichung ist der 03.06.2022. Spätere Eingänge können nicht berücksichtigt werden. Beiträge, die nicht zum angegebenen Zeitpunkt vorliegen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
1.8 Preisgericht, Prüfung im Wettbewerbsverfahren
Die Jury im Wettbewerbsverfahren setzt sich wie folgt zusammen:
Stimmberechtigte Fachpreisrichter:
Fachpreisrichter
2x Architekt/-in
1x Landschaftsarchitekt/-in
2x Künstler/-in
2x Wissenschaftler/-in Erinnerungskultur / Gedenkstättenarbeit
1x Center for Open Digital Innovation and Participation (CODIP) der TUD
Sachpreisrichter
2x Stadtverwaltung Dresden
1x Kunsthistoriker/-in
2x Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden
Das Preisgericht kann im Wettbewerbsverfahren weitere Sachverständige (ohne Stimmrecht) sowie Gäste hinzuziehen.
1.9 Aufwandsentschädigung, Preisgeld und Realisierungssumme
Jede/r Wettbewerbsteilnehmer bzw. Projektgruppe erhält eine Aufwandsentschädigung von 1.500,00 EUR (in Worten: eintausendfünfhundert Euro) inklusive der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, sofern eine den Auslobungsbedingungen entsprechende Arbeit fristgerecht eingereicht und durch das Preisgericht zur Bewertung zugelassen wird. Mit der Aufwandsentschädigung sind alle in Verbindung mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren (Stufe 2) anfallenden Kosten/ Aufwendung abgegolten.
Es werden keine Preisgelder vergeben. Die Beteiligungshonorare werden gezahlt, unabhängig davon, ob der Entwurf realisiert wird. Sie werden später auch nicht mit dem Ausführungshonorar verrechnet. Die Jury behält sich vor, Platzierungen vorzunehmen.
Für die Realisierung des Vorhabens gibt es keinen festgelegten Kostenrahmen. Die Umsetzung sollte in einem angemessenen und realistischen Rahmen erfolgen. Eine qualifizierte Kostenschätzung ist zwingender Bestandteil der Wettbewerbseinreichung.
1.10 Beurteilungskriterien
Die Beurteilungskriterien ergeben sich aus der Aufgabenstellung und den in der Auslobung beschriebenen Zielvorstellungen der Auslobende. Die wichtigsten Beurteilungskriterien sind die Entwurfsidee, der künstlerische und progressive Leitgedanke, die gestalterische Umsetzung, die räumliche Einbindung in das Bearbeitungsgebiet und das Konzept zur didaktischen Vermittlung.
1.11 Abschluss des Ideenwettbewerbs und weitere Bearbeitung
Bekanntgabe der Ergebnisse
Das Ergebnis des Ideenwettbewerbs wird allen Teilnehmenden unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts mitgeteilt. Das Ergebnisprotokoll der Preisgerichtssitzung wird allen am Wettbewerb Beteiligten zugesandt.
Ausstellung
Die Auslobende stellt nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens die eingereichten Entwürfe öffentlich aus. Eröffnung, Ort und Dauer der Ausstellung werden allen am Wettbewerb Beteiligten sowie der Presse zeitnah bekannt gegeben.
Weitere Bearbeitung
Die Auslobende beabsichtigt, bei der Auftragsvergabe entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts zu verfahren und der/dem Verfasser/in des zur Realisierung empfohlenen Entwurfs die weitere Bearbeitung zu übertragen. Sofern sich eventuell notwendige Anpassungen des Entwurfs erforderlich machen (Empfehlungen des Preisgerichts oder technische Obliegenheiten), muss dies einvernehmlich mit den potentiellen Auftragnehmern erfolgen. Eine in Aussichtstellung der Realisierung wird für 2023/24 angestrebt. Es besteht jedoch keine Verpflichtung der Auslobende zur Ausführung, sofern die eingegangenen Arbeiten deren Erwartung nicht erfüllen oder unvorhergesehene Ereignisse die Realisierung verhindern.
Eigentum und Urheberrecht
Die digital eingereichten Unterlagen aller Wettbewerbsarbeiten gehen zu Dokumentationszwecken in das Eigentum der Auslobende über. Die Teilnehmer und Projektgruppen werden rechtzeitig über die Abholmodalitäten informiert. Das Urheberrecht und das Recht zur Veröffentlichung der Entwürfe bleiben den Verfasser*innen erhalten. Die Auslobende ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach Abschluss des Ideenwettbewerbes ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte, sofern es sich nicht um eine gewerbliche Nutzung handelt) zu veröffentlichen. Das Erstveröffentlichungsrecht der eingereichten Wettbewerbsarbeiten liegt bei der Auslobende. Die Namen der Verfasser*innen werden bei jeder Veröffentlichung genannt. Eine gesonderte Vergütung im Fall einer Veröffentlichung erfolgt nicht.
Haftung
Für Beschädigung oder Verlust der eingereichten Arbeiten haftet die Auslobende nur im Falle nachweisbar schuldhaften Verhaltens.
1.12 Zusammenfassung der Terminübersicht
01.02.2022 | Veröffentlichung der Ausschreibung
Bewerbungsverfahren (Stufe 1)
01.02.2022 - 04.03.2022 | Laufzeit des Bewerbungsverfahrens
bis 23.02.2022 | Rückfragen möglich
04.03.2022, 15 Uhr | Bewerbungsschluss
12./13. KW 2022 | Auswahl Wettbewerbsteilnehmer und Projektgruppen
Wettbewerbsverfahren (Stufe 2)
01.04.2022 | Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren
01.04.2022 – 03.06.2022 | Laufzeit Wettbewerbsverfahren
09.05.2022 | Rückfragekolloquium
bis 27.05.2022 | schriftliche Rückfragen möglich
03.06.2022, 15 Uhr | Wettbewerbsschluss
Vorprüfung
27. KW 2022 | Jurysitzung und Information der Teilnehmer und Projektgruppen
Juli 2022 | Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge
Es besteht Einvernehmen darüber, dass sich die Terminschiene im Laufe des Verfahrens aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ändern kann und die Sitzung des Preisgerichts ggf. in einer digitalen Konferenzschaltung durchgeführt werden muss.