Personenbezogenen Daten in Teilnahmeanträgen, Eigenerklärungen zur Eignung, Angeboten und Eignungsnachweisen
Im Zusammenhang mit Vergabeverfahren bei der Landeshauptstadt Dresden werden bei der Einreichung von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten möglicherweise folgende personenbezogene Daten notwendig:
- Firmenname (bei Bietergemeinschaften alle beteiligten Firmen)
- Firmenanschrift mit Kontaktdaten (auch bei Bietergemeinschaften)
- Angaben Gewerbean-/-ummeldung
- Handelsregisterauszug
- Referenzen
- Insolvenzangaben
- jegliche Qualifikationsnachweise (incl. Studiennachweise, Lebenslauf, Berufserfahrung)
- Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer
- Bürgschaftserklärungen
- Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmer
Entsprechend dem Vergaberecht sind die Bewerber/Bieter verpflichtet entsprechend geforderte Nachweise bzw. Erklärungen der Landeshauptstadt gegenüber abzugeben.
Die Landeshauptstadt Dresden gibt diese Daten zur Prüfung der Eignung bzw. Fachkunde an die mit der Vergabedurchführung gebundenen Fachämter/Eigenbetriebe sowie externen Berater weiter.
Die Firmenanschrift wird zusätzlich für die verpflichtend durchzuführende Bekanntmachung über vergebene Aufträge verwendet.