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https://www.dresden.de/de-light/stadtgesellschaft/menschen/gleichstellung/sexismus-in-werbung.php 02.01.2024 14:52:41 Uhr 14.05.2024 07:52:25 Uhr

Sexismus in Werbung

Informationen in leicht verständlicher Sprache

Was ist sexistische Werbung?

Werbung ist sexistisch, wenn sie

  • einen sexuellen Charakter hat,
  • Körperteile oder Körpermerkmale sehr offen zeigt,
  • ein Klischee wie „Frauen in der Küche“ und „Männer mit Autos“ abbildet.

Wie erkenne ich sexistische Werbung?

Sie erkennen sexistische Werbung, wenn:

  • die Werbung mit Sexualität verbunden wird. Zum Beispiel mit sexuellen Bildern oder Texten.
  • Ein Klischee gezeigt wird. Zum Beispiel Frauen kümmern sich um den Haushalt und sind nicht so schlau. Und Männer interessieren sich nur für Technik, arbeiten viel und sind wenig bei ihrer Familie.
  • ein Geschlecht einem anderen untergeordnet wird.

Was kann ich dagegen tun?

Man unterscheidet zwischen verschiedenen Arten sexistischer Werbung.
Bei jeder Art kann man anders dagegen vorgehen.

Pornographische Werbung

In dieser Werbung muss man sexuelle Vorgänge ansehen. Die Werbung will das Interesse an sexuellen Dingen ansprechen. Aber pornographische Werbung darf nicht hergestellt und verbreitet werden. Das steht in Paragraf 184 im Strafgesetzbuch. Sie können die Werbung an diesen Stellen melden:

  • bei Ihrer zuständigen Polizei,
  • bei der Staatsanwaltschaft oder
  • beim Landeskriminalamt.

Werbung, die die Menschenwürde verletzt

Die Menschenwürde ist unantastbar. Das steht in Artikel 1 in unserem Grundgesetz.
Jeder Mensch hat den gleichen Wert. Wenn eine Werbung den Wert eines Menschen als niedriger zeigt, dann kann man etwas dagegen tun.

Sie können die Werbung an diesen Stellen melden:

  • bei Ihrer zuständigen Polizei,
  • bei der Staatsanwaltschaft,
  • beim Landeskriminalamt oder
  • beim Ordnungsamt.

Sexistische und diskriminierende Werbung

Es ist nicht immer klar, was eine sexistische oder diskriminierende Werbung ist.

Das können Sie machen:

  • die Werbung dem Deutschen Werberat melden und
  • das Ordnungsamt oder die Gewerbeaufsicht informieren.

Sie können zusätzlich:

  • die Verantwortlichen der Werbung kontaktieren oder
  • die Vermietung der Werbefläche ansprechen.

Wenn es viele Beschwerden gibt, dann ist die Aussicht auf Erfolg größer.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Deutschen Werberat:

Wie kann ich auf dieses Thema aufmerksam machen?

Werbung zeigt, wie eine Gesellschaft lebt. Aber Werbung beeinflusst auch, wie wir denken.

Es gibt die Ausstellung „Kauf mich?! Frauen und Männer in der Werbung“.

Die Ausstellung zeigt, was viele in der Gesellschaft für typisch weiblich und typisch männlich halten. Sie untersucht Werbungen aus den Jahren 2007, 2008, 2012 und 2013 in Dresden. Durch sie kann man fragen: Welches Bild über die Geschlechter zeigen diese Werbungen?

Die Ausstellung kann an jeden Ort in Deutschland ausgeliehen werden. Sie besteht aus 27 Tafeln mit 52 Bildern im DIN A1-Format.

Es gibt auch einen Katalog zur Ausstellung. Den kann man zur Ausstellung dazu kaufen.

So kann die Ausstellung „Kauf mich?! Frauen und Männer in der Werbung“ ausgeliehen werden (Stand: 7. August 2023):

  1. Die Ausstellung besteht aus 27 Tafeln (60 mal 80 Zentimeter) und einem Katalog.
  2. Die Landeshauptstadt Dresden vermietet die Tafeln und 1 Exemplar des Katalogs. Dabei kosten 14 Tage 50 Euro.
  3. Jeder weitere Katalog kostet 10 Euro. Er wird mit den kostenlosen Faltblättern geschickt. Der Versand kostet nichts.
  4. Die Kosten für den Transport der 27 Tafeln bis zu Ihnen sagt Ihnen das Büro der Gleichstellungsbeauftragten. Bitte fragen Sie dort nach.
  5. Wenn Sie die Rechnung erhalten, bezahlen Sie bitte den gesamten Betrag.
    Geben Sie dabei die Ausstellung als Verwendungszweck an.
  6. Die Landeshauptstadt Dresden organisiert den Transport. Dafür spricht sie sich vorher mit Ihnen ab.
  7. Packen Sie am Ende der Ausstellung alle Tafeln und 1 Katalog wieder gut ein.
  8. Solange Sie die Ausstellung zeigen, brauchen Sie eine Versicherung.
    Die Versicherung muss den Wert der Tafeln ersetzen, wenn sie kaputt gehen.
    Der Wert ist 1.500 Euro.

Kontakt zum Verleih der Ausstellung

Landeshauptstadt Dresden

Büro der Gleichstellungsbeauftragten
Ansprechperson: Darius Krzysztof Baleijko