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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/zentrale-projekte/carolabruecke/glossar-a-bis-z/ersatzneubau-ohne-genehmigungsverfahren.php 09.02.2026 11:28:18 Uhr 16.05.2026 22:13:10 Uhr |
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Ersatzneubau ohne Genehmigungsverfahren
Mit dem Wiederaufbau der Carolabrücke als Ersatzneubau hat der Stadtrat sich für den schnellen Weg bei der Wiedererrichtung der Carolabrücke entschieden. Bei einem Ersatzneubau sind Anpassungen nur in bestimmtem Maß möglich. Dafür ist kein Planverfahren erforderlich, so dass es die schnellste Art für einen Brückenneubau darstellt. Ein Neubau mit Planverfahren (Planfeststellungsverfahren) hätte die Gestaltungsspielräume erhöht. Allerdings gibt es unabhängig vom Planverfahren Rahmenbedingungen aus den Bereichen Schifffahrt, Hochwasserschutz, Naturschutz und Denkmalschutz, die eine Brücke an diesem Standort einhalten muss.
Um auszuloten, welche Gestaltungsspielräume bei einem Ersatzneubau bestehen, wurde zuvor ein Rechtsgutachten beauftragt. Zu den dabei betrachteten Aspekten zählen beispielsweise die Schaffung regelkonformer Verkehrsanlagen (betrifft vor allem den Rad- und Fußverkehr), die Änderung der Anzahl der Brückenzüge oder die Reduzierung der Auffächerung.
Die Ergebnisse flossen in den Vergleich der Grundvarianten Ersatzneubau oder Neubau mit Planverfahren ein. Es zeigte sich, dass der Ersatzneubau mit Anpassungen signifikante Vorteile bei dem Ziel zeitnah sowie keine großen Unterschiede bei den Zielen zeitgemäß und zukunftsfähig aufwies. Somit ist der Vorzug ein Ersatzneubau mit Anpassung der Geometrie unter Nutzung der Gestaltungsspielräume aus dem Rechtsgutachten.