Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/stadtraum/verkehr/auto/parken-und-mitnehmen.php 08.10.2021 09:52:46 Uhr 29.03.2024 12:40:23 Uhr

Parken und Mitnehmen

Parkplatz

Die Landeshauptstadt Dresden unterstützt im Zusammenhang mit der Umsetzung des Luftreinhalteplanes die Bildung von Fahrgemeinschaften für Pendler ins Stadtgebiet. Fahrgemeinschaften entlasten die Umwelt und helfen Fahrkosten zu sparen.

Informationen auf dieser Seite geben Hinweise für die Organisation von Fahrgemeinschaften.

Die in der Region um Dresden bereits vorhanden Pendlerparkplätze sind im Themenstadtplan im Thema Pendlerparkplätze dargestellt.
Bei der Suche nach Fahrgemeinschaften helfen verschiedene Internetportale.
Fahrgemeinschaften kommen neben den Pendlerportalen durch Kommunikation am Arbeitsplatz oder im Wohnumfeld zustande
Für den Erfolg einer Fahrgemeinschaft ist es unerlässlich, von Anfang an klare Spielregeln festzusetzen, die für alle verbindlich sind:
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten von Fahrgemeinschaften:
Um die Fahrtkostenbeteiligung der Mitfahrer zu berechnen, sind unterschiedliche Modelle denkbar.
Für den Schadensfall empfiehlt es sich, den Fahrer und Halter der Fahrgemeinschaft - außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - von der Haftung freizustelle
Für den Fahrzeughalter empfiehlt es sich, eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit höchstmöglicher Deckungssumme abzuschließen
Berufspendler können für die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte in ihrer Einkommensteuererklärung die so genannte Entfernungspauschale geltend machen.