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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/umweltinformation/04/Umweltatlas-7.5.php 07.07.2015 19:45:57 Uhr 29.03.2024 13:35:26 Uhr

7.5 Fluglärm - maßgeblicher Außenlärmpegel (amtliche Lärmkarte)

Nach der Sächsischen Bauordnung ist durch den Bauherrn bei Neu- und Umbauten ein ausreichender Schallschutz zu gewährleisten. In der Umgebung von Flugplätzen werden die Anforderungen an den Schallschutz durch § 7 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm und § 3 der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung definiert. Damit der Bauherr seine Verantwortung auch tatsächlich wahrnehmen kann, werden diejenigen Gebiete in der Umgebung des Verkehrsflughafens Dresden ausgewiesen, in denen von einer erhöhten Belastung durch Fluglärm auszugehen ist. Anhand der Lärmkarte kann so festgestellt werden, ob für ein Bauvorhaben ein schalltechnischer Nachweis erforderlich ist und von welchem äquivalenten Dauerschallpegel (maßgeblichen Außenlärmpegel) dabei auszugehen ist.
Das untenstehende Bild zeigt einen Kartenausschnitt.

Die ausführliche Kartenbeschreibung zum Fluglärm - maßgeblicher Außenlärmpegel liegt zum Download bereit: