Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/luft/Lagerfeuer-und-Grillen.php 09.08.2022 10:26:04 Uhr 18.08.2022 11:49:17 Uhr |
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Lagerfeuer & Grillen
+++ Nutzungsverbot der öffentlichen Feuer- und Grillplätze +++
Die Allgemeinverfügung zum Nutzungsverbot der öffentlichen Feuer- und Grillplätze als auch Verbot von Feuerwerken ist am 2. August 2022 in Kraft getreten.
Durch die anhaltende Trockenheit steigt die Brandgefahr insbesondere auf Wald-, Feld- und Wiesenflächen, Fluren und Siedlungsgebieten rapide an. Auch verdorrte und ausgetrocknete Grünanlagen sind betroffen sowie unsere ausgetrockneten Elbauen. Nicht zuletzt der Brand einer Wiese in Übigau am 28. Juli 2022 hat verdeutlicht, wie hoch die Gefahr von Bränden und die daraus resultierende Gefahr für Anwohnende auch auf dem Gebiet der Landeshauptstadt ist.
Angesichts der Gefahr für Leib, Leben, körperliche Unversehrtheit betroffener Personen, drohende hohe Sachschäden und Beeinträchtigungen der Natur ist ein Verbot von offenem Feuer jeglicher Art sowie von Feuerwerken das einzig geeignete Mittel, die für die Allgemeinheit bestehende hohe Gefahr einzudämmen.
Gemäß § 14 der Polizeiverordnung Sicherheit und Ordnung der Landeshauptstadt Dresden ist das Abbrennen offener Feuer und das Grillen im öffentlichen Bereich generell bußgeldbewährt verboten. Erlaubt sind diese Handlungen lediglich auf den von der Stadt betriebenen Feuerstellen und Grillplätzen. Mit dieser Allgemeinverfügung wird diese Erlaubnis bei Vorliegen der Waldbrandgefahrenstufen 4 oder 5 befristet widerrufen.
Informationen zu den Waldbrandgefahrenstufen sind taggenau veröffentlicht unter:
http://www.mais.de/php/sachsenforst.php
Die bereits erteilten Genehmigungen für Lagerfeuer ab dem 2. August 2022 sind damit bei Vorliegen der Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 ungültig.
Die Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden regelt das Abbrennen offener Feuer und das Grillen im privaten und im öffentlichen Bereich:
Städtische Grillplätze und Lagerfeuerstellen
Im öffentlichen Raum, also auf Straßen, Plätzen und in allgemein zugänglichen Grün- und Erholungsanlagen, sind das Grillen und Abbrennen offener Feuer grundsätzlich nur auf den öffentlichen Grillplätzen bzw. den fünf erlaubnis- und gebührenpflichtigen Lagerfeuerstellen an der Elbe erlaubt. Diese finden Sie im Themenstadtplan.
Grillplätze
Auf den städtischen Grillplätzen ist das Grillen erlaubnis- und gebührenfrei und ohne Anmeldung möglich.
Weitere Erläuterungen zum Grillen
Lagerfeuerstellen
An den fünf Lagerfeuerstellen an der Elbe darf mit Erlaubnis der Landeshauptstadt Dresden gegen eine Gebühr in Höhe von 10 Euro ein Lagerfeuer entfacht oder gegrillt werden. Die Lagerfeuer sind online zu beantragen.
Privatgrundstücke
Auf Privatgrundstücken außerhalb von Schutzgebieten ist das Abbrennen offener Feuer und das Grillen mit handelsüblichen Geräten und Brennstoffen erlaubt, wenn erhebliche Belästigungen Dritter ausgeschlossen sind und keine Abfälle verbrannt werden. In Schutzgebieten gelten die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen.
Kontakt
1. Kontakt bei Fragen zu offenem Feuer und Grillen im öffentlichen Raum
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit
Ordnungsamt
Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst
Besucheranschrift
Theaterstraße 11
01067 Dresden
3. Etage, R 326
Themenstadtplan
Telefon
0351-4886361
Fax 0351-4886363
E-Mail
ordnungsamt-gvd@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
2. Nutzung der Lagerfeuerplätze an der Elbe
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft
Umweltamt
Abteilung Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörde
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Grunaer Straße 2
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1. Etage, Zi. W 103
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0351-4886271
Fax 0351-488996221
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Postfach 12 00 20
01001 Dresden