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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/landschaftsplan/Bisheriges_Verfahren.php 05.08.2021 14:56:59 Uhr 19.04.2024 07:35:11 Uhr

Landschaftsplan: Bisheriges Verfahren

Hintergrund

Seit dem Jahr 1997 lag ein Landschaftsplan für das damalige Dresdner Stadtgebiet vor. Im Zuge der Eingemeindungen bis zum 1. Januar 1999 brachten viele ehemals selbstständige Gemeinden eigene Landschaftspläne mit. Für Teile des jetzigen Stadtgebietes existierte bislang noch kein wirksamer Landschaftsplan.

Die Fläche der Stadt ist mit den Eingemeindungen erheblich gewachsen, die Vielfalt der Landschaftsräume, Gewässer, Wälder, Parks und Grünflächen nahm zu, die Einwohnerzahl ist gestiegen. Seitdem ist einige Zeit verstrichen. Die Erstellung eines für das gesamte Stadtgebiet gültigen und einheitlich geplanten Landschaftsplanes war deshalb an sich schon geboten.

Es haben sich aber auch Wirtschaft und Städtebau teilweise anders entwickelt, als seinerzeit angenommen. Einige zwischenzeitlich auf Landes- und Regionalebene erstellte Pläne sind von der Landeshauptstadt Dresden zu beachten. Auch Klima und Umwelt haben sich verändert und diese Veränderungen werden sich fortsetzen. Nicht zuletzt ließen die Hochwasserkatastrophen der vergangenen Jahre Defizite deutlich werden. Vor diesem Hintergrund galt es, die verschiedenen ursprünglichen Planungen neu zu bewerten und anzupassen.

Daher wurde ein neuer Landschaftsplan für die Stadt Dresden erarbeitet.

Der Entwurf des Landschaftsplanes wurde unter anderem auf Bürgerversammlungen vorgestellt

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf des Landschaftsplanes mit dem integrierten Umweltbericht lag vom 26. Februar 2015 bis zum 10. April 2015 öffentlich aus, um eine breite Öffentlichkeit in den Planungsprozess einzubeziehen. Denn der Landschaftsplan kann nur umgesetzt werden, wenn sowohl die Verwaltung, Behörden, Planungsträger als auch einzelne Dresdnerinnen und Dresdner, private Eigentümer und Nutzer, Vereine und Initiativen usw. mitwirken. Außerdem schreiben die Gesetze über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Umweltprüfung und damit verbunden eine Öffentlichkeitsbeteiligung für die Landschaftsplanung vor.

Von den Möglichkeiten, sich in Bürgerversammlungen zu informieren, in die Planungsunterlagen im Rathaus oder einer der zahlreichen Auslegungsorte in den Verwaltungsstellen oder im Themenstadtplan Einsicht zu nehmen, wurde rege Gebrauch gemacht. Gleichzeitig waren auch Behörden, deren Aufgabenbereiche durch den Landschaftsplan berührt werden, über den Entwurf des Planes und die Ergebnisse der strategischen Umweltprüfung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die zahlreichen im Umweltamt eingegangenen Anregungen und Hinweise zur Planung wurden gesichtet und bearbeitet.

Das Ergebnis dieses Beteiligungsverfahrens wurde in den Gremien des Stadtrates vorgestellt und diskutiert, die daraus resultierenden Änderungen wurden in den Plan eingearbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der neue Landschaftsplan wurde am 17. Mail 2018 vom Dresdner Stadtrat bestätigt. Damit sind dessen Inhalte gemäß § 9 Abs. 5 BNatSchG in Planungen und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen.

Offenlage

Der geltende Landschaftsplan einschließlich des integrierten Umweltberichtes, eine zusammenfassende Erklärung zu den wesentlichen Entscheidungsgründen (einschließlich der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 14m UVPG) sowie die Abwägung der Stellungnahmen zum Landschaftsplan-Entwurf (Stand: Juni 2014) waren gemäß § 14l Abs. 2 UVPG für jeden vom 30. September 2019 bis einschließlich 1. November 2019 auf dieser Internetseite und im Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden zugänglich.

Während dieser öffentlichen Auslegung hatte jeder die Möglichkeit, Einsicht in den Landschaftsplan mit integriertem Umweltbericht, in die zusammenfassende Erklärung zu den wesentlichen Entscheidungsgründen nach § 14l Abs. 2 UVPG (einschließlich der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen nach § 14m UVPG) sowie in die Abwägung zu nehmen.

Folgende Unterlagen wurden offengelegt: