Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/klima-und-energie/klimaschutz/energielotse/infothek/relevante-gesetze.php 19.06.2025 15:43:38 Uhr 17.05.2026 17:33:00 Uhr

Relevante Gesetze

Informieren Sie sich zu den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen zur Wärmeversorgung von Gebäuden – von GEG bis zur Heizkostenverordnung – um den rechtlichen Rahmen für Ihr Vorhaben im Blick zu behalten.

Im Rahmen der Energiewende gibt es verschiedene Gesetze, die für Gebäudeeigentümer und  -eigentümerinnen sowie Unternehmen wichtig sind. Die folgenden Gesetze und Regelungen sind wichtige Grundlagen, die Gebäudeeigentümer und -eigentümerinnen sowie Unternehmen Rahmenbedingungen aufweisen, um ihre Wärmeversorgung nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten. Sie tragen zur Reduzierung des Energieverbrauchs, zur Senkung der CO2-Emissionen und zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien bei.

Zu den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen bezüglich Wärmeversorgung von Gebäuden gehören:

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden fest, regelt die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen und den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung von Gebäuden. Das Gesetz verfolgt das Ziel, einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Durch zwei Novellen wurde im Jahr 2023 der Neubaustandard hinsichtlich des Jahres-Primärenergiebedarfs verschärft, und ab 2024 wird der Einsatz erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen verbindlich geregelt. 

Weitere Informationen zum GEG erhalten Sie unter www.bmwsb.bund.de.

Wärmeplanungsgesetz (WPG)

Das Wärmeplanungsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für die flächendeckende und verbindliche Einführung der Wärmeplanung. Ziel ist es, die Erzeugung und Bereitstellung von Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umzustellen. Die zuständigen Stellen, in Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren vor Ort, sollen Konzepte entwickeln, wie diese Umstellung bis spätestens 2045 in eine kosteneffiziente, nachhaltige, energiesparende, bezahlbare, resiliente und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann. 

Weitere Informationen zum WPG erhalten Sie unter www.bmwsb.bund.de.

Klimaschutzgesetz

Das Klimaschutzgesetz bildet die Grundlage der deutschen Klimapolitik. Es setzt klare, gesetzlich verbindliche Klimaziele und stellt sicher, dass Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral wird. Das Gesetz umfasst auch ein umfassendes Klimaschutzprogramm mit konkreten Maßnahmen, die die Bundesregierung ergreift, um den CO2-Ausstoß in diesem Jahrzehnt erheblich zu reduzieren. Auf kommunaler Ebene müssen auch Unternehmen und Gebäudeeigentümer zur Erreichung der Klimaziele beitragen, indem sie ihre Wärmeversorgung an klimafreundliche Standards anpassen. 

Weitere Informationen zum Klimaschutzgesetz erhalten Sie unter www.bundesregierung.de.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das EEG ist die bedeutendste Reform der Energiepolitik seit vielen Jahren. Es schafft die Basis dafür, dass Deutschland klimaneutral wird. Durch einen entschlossenen und deutlich schnelleren Ausbau soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch erhöht werden. 

Weitere Informationen zum EEG erhalten Sie unter www.bundesregierung.de.

Energieeffizienz-Gesetz (EnEfG)

Mit dem Energieeffizienz-Gesetz schafft die Bundesregierung erstmals einen übergreifenden Rahmen für das Energiesparen in allen Sektoren. Das Gesetz legt konkrete Energieeffizienzziele für Primär- und Endenergie bis 2030 fest und trägt somit maßgeblich zu den deutschen Klimazielen bei. Es setzt außerdem wichtige Vorgaben aus der überarbeiteten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) um. Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, ihre Energiemaßnahmen schnell umzusetzen, um die Klimaschutzziele bis 2030 zu erreichen.

Weitere Informationen zum EnEfG erhalten Sie unter www.bundesregierung.de.

Heizkostenverordnung (HeizkostenV)

Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt die Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten in Gebäuden mit zentraler Versorgung und mindestens zwei Nutzeinheiten. Sie legt die Pflicht zur Verbrauchserfassung sowie die Ausstattung mit entsprechenden technischen Geräten fest. Ziel der Verordnung ist es, die Nutzer zur Energieeinsparung zu motivieren, indem ein großer Teil der Kosten auf dem tatsächlichen Verbrauch basiert. Dabei hat die Heizkostenverordnung Vorrang vor anderen Regelungen in Mietverträgen.

Weitere Informationen zur HeizkostenV erhalten Sie unter www.bbsr-geg.bund.de.

Anzeige

Partner