Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/stadtraum/planen/stadtentwicklung/stadtplanung/037_stadtgestaltung.php 17.02.2020 07:16:46 Uhr 19.01.2021 16:30:59 Uhr |
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Stadtgestaltung
Attraktive Stadträume tragen zur Identifikation der Bürger mit der Stadt und einem positiven Lebensgefühl bei und sind in der Außenwirkung Dresdens im Ranking der Städte vor allem für den Tourismus von großer Bedeutung.
Das Erscheinungsbild der Stadt wird wesentlich von der baulichen Struktur, der architektonischen Qualität der Gebäude und der Dimension der Straßen und Plätze bestimmt. Darüber hinaus spielen die Gestaltung der Straßen und Plätze, ihre angemessene Ausstattung und Möblierung, die Nutzung des öffentlichen Raumes, die Grünstrukturen und das nächtliche Erscheinungsbild eine wichtige Rolle für das Stadtbild.
Die Aufwertung des öffentlichen Raumes und die Schaffung von atmosphärisch hochwertigen Raumeindrücken ist ein Entwicklungsschwerpunkt nicht nur für den innerstädtischen Stadtraum.
Um dem Anspruch an eine hohe gestalterische Qualität der Gebäude wie des öffentlichen Raumes Rechnung zu tragen, werden in städtebaulich wichtigen Bereichen Wettbewerbe durchgeführt, Gestaltungs- und Entwicklungskonzepte erarbeitet oder Verkehrsbauvorhaben gestalterisch begleitet.
Ansprechpartner
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Innenstadt
Abteilungsleiterin
Anja Heckmann
Besucheranschrift
Freiberger Straße 39
01067 Dresden
4. Etage, Zimmer 4358
Themenstadtplan
Telefon
0351-4883210
Fax 0351-4883213
E-Mail
stadtplanungsamt@dresden.de
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
StadtplanungsamtAbteilung Stadtplanung Stadtgebiet Abteilungsleiterin Andrea Steinhof
Besucheranschrift
Freiberger Straße 39
01067 Dresden
4. Etage, Zimmer 4325
Themenstadtplan
Telefon
0351-4883281
Fax 0351-4883456
E-Mail
Stadtplanungsamt@dresden.de
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden
Ansprechpartnerin für: Gestaltungshandbuch öffentlicher Raum - "Dresdner Standard" und Lichtgestaltung
Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Abteilung Stadtplanung Innenstadt
Frau Mau
Besucheranschrift
Freiberger Straße 39
01067 Dresden
4. Etage, Zimmer 4348
Themenstadtplan
Telefon
0351-4883564
Fax 0351-4883213
E-Mail
SMau@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Ansprechpartnerin für: Empfehlungen zu Umfang und Inhalt der Farb- und Materialangaben in Bauvorlagen
Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt Abteilung Stadtplanung Innenstadt Frau Kunze
Besucheranschrift
Freiberger Straße 39
01067 Dresden
4. Etage, Zimmer 4363
Themenstadtplan
Telefon
0351-4883465
Fax 0351-4883213
E-Mail
gkunze@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Ansprechpartner für: Denkmalschutzfragen
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Kultur und Denkmalschutz Kulturrathaus Frau Rauhut, Sekretärin Amtsleitung Frau Drechsler, Koordinierung Abt. Denkmalpflege
Besucheranschrift
Königstraße 1501097 Dresden
Telefon
0351-4888921
Fax 0351-4888946
Durch verbindliche Instrumente wie Werbe- und Gestaltungssatzungen, das Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Raum, den Masterplan Licht oder Nutzungskonzepte für städtische Plätze soll eine hochwertige Gestaltung des Stadtraumes erreicht werden.
Gestaltungssatzungen
Diese Satzungen, die auch als örtliche Bauvorschriften bezeichnet werden, regeln zum Beispiel die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (auch Werbeanlagen) in einem genau abgegrenzten Teil des Gemeindegebietes oder bezeichnen besondere Anforderungen an bauliche Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Weitergehende Regelungen und Forderungen (nicht abschließend: zu Kinderspielflächen, zur Gestaltung von Gemeinschaftsanlagen, Kraftfahrzeugstellplätzen und Einfriedungen) können Inhalt dieser Satzungen sein. Die vorgenannten Inhalte können ebenso Bestandteil eines Bebauungsplans sein.
Die Gebiete, in denen Gestaltungssatzungen in Kraft sind, finden Sie im
Themenstadtplan
Gestaltungshandbuch öffentlicher Raum - "Dresdner Standard"
Der öffentliche Raum übernimmt vielfältige, vermittelnde Funktionen: Er ist die „Bühne" für die Selbstdarstellung der Stadtbewohner in ihrer Vielschichtigkeit und Lebendigkeit, offen und integrativ für Jedermann. Gleichzeitig ist er Identitäts- und Imageträger für die Stadt.
Ursprünglich wurde der öffentliche Raum nach einheitlichen Gestaltungsprinzipen, mit typischen Materialien und Ausstattungsstandards entwickelt. Durch vielfältige funktionale und technische Anforderungen sowie unterschiedlichste Nutzungsansprüche besteht jedoch die Gefahr, den öffentlichen Raum als bloße Verkehrsfläche zu behandeln, funktional zu zergliedern, mit lauten Angeboten und Informationen sowie einer beliebig wirkenden Möblierung zu überformen und so die Lesbarkeit und Unverwechselbarkeit des Stadtbildes zu verlieren.
Um die gestalterische Qualität des Dresdner Stadtbildes und des öffentlichen Raumes zu sichern, wurde das Gestaltungshandbuch öffentlicher Raum entwickelt. Es formuliert generelle gestalterische Leitlinien, bezogen auf die jeweilige stadträumliche Situation. Der Geltungsbereich des Gestaltungshandbuches umfasst das gesamte Stadtgebiet. Durch eine einfach anwendbare Systematik ist die stadträumliche Einordnung eines Bauvorhabens und die Zuordnung der Material- und Ausstattungsstandards möglich. Mit Hilfe der Themenkarten können darüber hinaus besondere planungsrechtliche Anforderungen für das Bauvorhaben ermittelt werden (z.B. Geltungsbereich von Sanierungs-, Erhaltungs-, Gestaltungs-, Denkmalschutzsatzungen bzw. von Bebauungs- sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen).
Das Gestaltungshandbuch steht als Orientierungs- und Arbeitshilfe allen Planern und Akteuren im öffentlichen Raum zur Verfügung und ist die Arbeitsgrundlage für die Planungen im öffentlichen Straßenraum.
Das Gestaltungshandbuch ist als „Lose-Blatt-Sammlung" konzipiert und wird im regelmäßigen Turnus fortgeschrieben. Hier finden Sie den aktuellen Stand von 2013.

Äußere Neustadt, Sebnitzer Straße







Gestaltungsempfehlungen Sondernutzungen
Gestaltungsempfehlungen für Sondernutzungen
Empfehlungen zu Umfang und Inhalt der Farb- und Materialangaben in Bauvorlagen
Farbgestaltung
Hinsichtlich der farblichen Gestaltung von Fassaden bietet das Stadtplanungsamt Beratungsleistungen an. Für Plätze und Straßenabschnitte mit besonderer städtebaulicher oder kulturhistorischer Bedeutung werden Farbkonzeptionen erarbeitet.
Die Farb- und Materialwahl an den Fassaden und Dächern der Gebäude ist ein wesentlicher gestalterischer Aspekt für das Ortsbild. Sie beeinflusst den Charakter und den harmonischen Gesamteindruck der Stadt. Eine durchdacht abgestimmte Farb- und Materialwahl hilft, Vielfalt und Unterschiede zu einem Großen und Ganzen zusammenzufügen.
Zur Beurteilung der Farbgestaltungsabsichten bei der Errichtung oder genehmigungspflichtigen Änderung von baulichen Anlagen sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Farbliche Darstellungen der Straßen- sowie ggf. Rückansichten und Giebel des Gebäudes mit Kennzeichnung aller Fassadenelemente mindestens im Maßstab 1:100 bzw. bei besonderen Bedarf in anderen geeigneten Maßstäben,
- ein Musterblatt, d. h. eine listenförmige Zusammenstellung von Mustern aller Farben und Materialien oder deren möglichst identische Nachbildung mit konkreter Bezeichnung (Nummer, Name etc.),
- eine knappe fotografische Dokumentation der umgebenden Bebauung (Nachbar- und gegenüberliegende Gebäude) anhand von Farbfotos
- Angaben unter Punkt 4 des Formulars Baubeschreibung.
Es ist darauf zu achten, dass die genannten Unterlagen farbig in allen erforderlichen Ausfertigungen enthalten sind.
Dem Antragsteller wird empfohlen, sich in der Zentralen Antrags- und Vorprüfstelle zu informieren, ob das Gebäude in einem örtlichen Satzungsgebiet (Gestaltungs-, Erhaltungs-, Denkmalschutzgebietssatzung) liegt, weil dann gegebenenfalls die äußere Gestaltung vorgeschrieben ist.
Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen oder sich in unmittelbarer Umgebung von Kulturdenkmalen befinden, sind außerdem die Vorschriften des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes zu beachten.
Im Stadtplanungsamt und Amt für Kultur und Denkmalschutz, Abteilung Denkmalschutz erhalten Sie weitere Informationen und Beratung zu allen Fragen der Farbgestaltung.
Prüfliste zur Erarbeitung von Farbkonzepten:
Dacheindeckung, -aufbauten, Gaupen u. ä.
Fassadenhauptfarbton bzw. -material
Gliederungselemente
- Teilflächen, wie Gliederungsflächen, Loggienrücklagen, Putzspiegel, Staffelgeschosse u. ä.
- Gewände / Faschen, Gesimse / Attika, Lisenen / Stützen, Fachwerk u. ä.
- Sockel, Sockelgeschossausbildungen
Fassadenelemente
- Fenster, Türen, Tore
- Festverglasungen, Wintergärten etc.
- Balkon- und Loggienbrüstungen (Material und Farbton, Art der Gliederung)
- Sonnenschutzelemente aller Art, Markisen sowie auch Klapp-, Schiebe- und Rollläden
- ggf. Material und Farbton von Einfriedungen
Lichtgestaltung
Neben den Anforderungen an die Verkehrssicherheit, die Energieeffizienz, an den Immissions- und Artenschutz und an Belange der Kriminalprävention spielen gestalterische Aspekte bei der Lichtplanung eine große Rolle. Mit der Lichtgestaltung von Straßen und Plätzen und der Anstrahlung von Gebäudefassaden können diversifizierte, angenehme Lichtstimmungen und Raumwirkungen erzeugt werden. Die Attraktivität des Dresdner Stadtbildes und Aufenthaltsqualität der öffentlichen Straßen und Plätze werden durch eine gute Lichtgestaltung auch nach Anbruch der Dunkelheit gesteigert und so der Bedeutung Dresdens als Kultur- und Tourismusmetropole Rechnung getragen. Mit dem Ziel, die spezifische Stadtstruktur besser erlebbar zu machen, indem Lichtgestaltungselemente systematisch und gezielt eingesetzt werden können, wurde vom Stadtplanungsamt der Lichtmasterplan zunächst für die Dresdner Innenstadt in Auftrag gegeben.
Lichtmasterplan Innenstadt
Mit dem Lichtmasterplan liegt der Stadt Dresden ein verbindliches Konzept für die Lichtgestaltung der Dresdner Innenstadt innerhalb des sogenannten 26er Ringes vor. Der Lichtmasterplan Innenstadt wurde durch das Dortmunder Büro Winkels & Partner auf Grundlage umfangreicher Analysen in mehreren Schritten erarbeitet und ist im September 2010 durch den Stadtrat als verbindliches Rahmenkonzept bestätigt worden. Mit dem Lichtmasterplan wird das Ziel verfolgt, ein harmonisches und gleichzeitig differenziertes Nachtbild der Innenstadt zu entwickeln. Die Beachtung der Anforderungen an die Verkehrssicherheit, an energie- und kosteneffiziente Beleuchtungsanlagen sowie der Anforderungen des Arten- und Naturschutzes sind bei der Umsetzung der Ziele des Lichtmasterplans selbstverständlich.
Ein Schwerpunkt des Lichtmasterplans ist die Optimierung der Lichtqualität im Bereich der Altstädter Silhouette, um der Bedeutung dieser bekannten Stadtansicht bei Dunkelheit Rechnung zu tragen. Nach den Vorgaben des Lichtmasterplanes sollen die Lichtstärken und -farben der Gebäudeanstrahlungen, die silhouettenwirksam sind, so aufeinander abgestimmt werden, dass ein ausgewogenes Gesamtbild der Silhouette erreicht wird. Die Ziele des Lichtmasterplans zur Silhouette wurden bereits bei der Anstrahlung der Frauenkirche, des Albertinums oder der Hofkirche beachtet.
Dokumente zum Download
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Gesamtkonzept; Lichtmasterplan Dresden Innenstadt (*.pdf, 44 MB)
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Übersichtsplan; Lichtmasterplan Dresden (*.pdf, 6 MB)
Die Anstrahlung der innerstädtischen Elbebrücken, vor allem der Augustusbrücke ist ein weiteres Ziel des Lichtmasterplans, um insbesondere die Verbindung zwischen Altstädter und Neustädter Seite attraktiver zu gestalten und die Brückenbauwerke in die Silhouettenwirkung zu integrieren.
Für den Altstädter Promenadenring ist die Umsetzung einer einheitlichen Lichtgestaltung geplant, um diesen als zusammenhängende, prägende Stadtstruktur erlebbar zu machen. Die Umsetzung dieses Planungsziels ist eng mit der Gesamtgestaltung des Promenadenrings als attraktiver Freiraum verknüpft.
Entlang der Hauptachse, der Raumfolge vom Hauptbahnhof bis zum Albertplatz sollen unter anderem die Blick- und Wegebeziehungen durch die lichtgestalterische Akzentuierung von Gebäuden und Gebäudeteilen und das Schaffen von differenzierten Lichträumen besser erlebbar werden.
Die Lichtgestaltung der wichtigen innerstädtischen Straßen und Plätze und zentraler Bereiche der Vorstädte wie die Stadteingänge und der sogenannte 26er-Ring als äußere, begrenzende Radiale der Innenstadt sind weitere Themen für die künftige Lichtgestaltung. Im Zuge der Baumaßnahmen von Straßen und Plätzen wie dem Neumarkt, dem Postplatzes, dem Altmarkt oder der Wilsdruffer Straße wurden Lichtkonzepte basierend auf den Vorgaben des Lichtmasterplans bereits realisiert.
Die Lichtqualität soll in der Innenstadt durch die einheitliche Verwendung der Lichtfarbe warmweiß (3200 Kelvin) für alle öffentlichen Beleuchtungsanlagen verbessert werden. Warmweißes Licht führt zu einer besseren, natürlicheren Wahrnehmbarkeit von Farben und Kontrasten. Die Reduzierung der Lichtverschmutzung durch ungerichtetes Licht und Blendungen sollen durch geringe Lichtpunkthöhen, die verdeckte Anordnung von Leuchtmitteln und den Einsatz von Spiegel-Werfer-Technik erreicht werden.
Die Umsetzung des Lichtmasterplans erfolgt schrittweise. Die Stadt übernimmt die Aufgabe, die Anpassungen der öffentlichen Beleuchtung an den Lichtmasterplan vorzunehmen, weitergehende Konzepte und Planungen für Anstrahlungsprojekte vorzubereiten und zu begleiten und private Bauherren auf Grundlage des Lichtmasterplans bei der Lichtgestaltung ihrer Gebäude zu beraten.
Beispiele
Anstrahlung Rathaus

Zur Untersetzung des Lichtmasterplans Innenstadt wurde für das Neue Rathaus im Jahr 2010 eine Lichtplanung erarbeitet.
Die Lichtgestaltung der Ost- und Südfassade des Rathauses sowie des Turmes wird im Zuge der Gebäudesanierung technisch vorbereitet und schrittweise umgesetzt.
Lichtkonzept Altmarkt
Mit der Neugestaltung des Altmarktes nach den Plänen des Landschaftsarchitekturbüros WES & Partner, Hamburg wurde ein neues Lichtkonzept für die Platzfläche umgesetzt. Der Platz wird durch eine umlaufende Reihe von Mastleuchten und einen zentral auf der Platzfläche angeordneten Pylon gleichmäßig und dezent ausgeleuchtet.
Ein weiterer Baustein für die Lichtgestaltung dieses Bereiches ist die Umsetzung eines einheitlichen Konzeptes für die Gebäudefassaden. Die einheitliche Struktur der Fassadenelemente soll nachts erlebbar werden und so das nächtliche Erscheinungsbild und die Atmosphäre dieses wichtigen Stadtplatzes weiter aufgewertet werden. Das Lichtkonzept wurde von Büro Studio DL im Auftrag des Stadtplanungsamtes und in Abstimmung mit den Gebäudeeigentümern zur Umsetzung des Lichtmasterplans Innenstadt entwickelt. Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Lichtkonzeptes liegt bei den Gebäudeeigentümern.
Anstrahlung „Blaues Wunder"
Neben dem Stadtzentrum steht die Loschwitzer Elbbrücke, das sogenannte „Blaue Wunder" im Fokus der Lichtgestaltung. Das Brückenbauwerk ist ein touristischer Anziehungspunkt und ein „Wahrzeichen" für Dresden. Um das Blaue Wunder ins rechte Licht zu rücken, wurde im Auftrag des Stadtrates eine Planung für die Anstrahlung des Blauen Wunders von Büro Lichtkunst Zwicker erarbeitet. Die Brückenkonstruktion wird mittels energieeffizienter LED-Strahler dezent angestrahlt. Durch die Reflexion der kaltweißen Lichtfarbe auf der bläulichen Metalloberfläche wird auch bei Dunkelheit die räumlich-filigrane Tragstruktur und Materialität der Brücke im relativ dunklen Stadt- und Landschaftsraum erlebbar. Auf die Anstrahlung der Brückenpfeiler wurde aus Gründen des Artenschutzes verzichtet. Die Anstrahlung der berühmten Elbebrücke wurde im November 2011 realisiert.