Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/planen/stadtentwicklung/offenlagen/flaechennutzungsplan-aenderung-nr.36-ortschaft-plauen-teilbereich-eutschuetzer-strasse.php 08.05.2025 13:40:20 Uhr 20.06.2025 21:18:22 Uhr |
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Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 36 Stadtbezirk Plauen Teilbereich Eutschützer Straße



Mit der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 36 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Einordnung einer Wohnbaufläche mit geringer Wohndichte geschaffen werden.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan ersichtlich. Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung.
Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB über die Planungsziele sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in einer öffentlichen Erörterung unterrichtet am Donnerstag, 22. Mai 2025, 17 Uhr im Stadtforum Dresden, Raum „Konferenzraum Forum“ im 1. Obergeschoss Waisenhausstraße 14, 01067 Dresden.
Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen.
Der Vorentwurf zur Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 36 wird mit seiner Begründung vom 12. Mai 2025 bis einschließlich 13. Juni 2025 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingestellt.
Darüber hinaus liegen die Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraums montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden zur Einsichtnahme aus.
Während der frühzeitigen Beteiligung besteht allgemein die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: flaechennutzungsplan@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung der Flächennutzungsplan-Änderung unberücksichtigt bleiben.
Dresden, 23. April 2025
Dirk Hilbert
Oberbürgermeister
i.V. Jan Donhauser
Erster Bürgermeister
Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist die Einsichtnahme in eine Kopie der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 36 im Stadtbezirksamt Plauen, 1. Obergeschoss, Zimmer 1.07, Nöthnitzer Straße 2, 01187 Dresden zu folgenden Öffnungszeiten möglich: Montag 9 – 12 Uhr, Dienstag 9 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr und Donnerstag 9 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr.
Geltungsbereich, Plan und Begründung
- Geltungsbereich (*.pdf, 653 KB)
- Änderung im Flächennutzungsplan von Grünfläche in Wohnfläche mit geringer Wohndichte (*.pdf, 698 KB)
- Begründung in der Fassung vom 20. März 2025 (*.pdf, 2 MB)