Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/kommunalwahl/einreichung-von-wahlvorschlaegen-stadtbezirksbeiratswahlen.php 20.12.2023 13:46:17 Uhr 29.03.2024 13:01:07 Uhr |
Hinweise für Wahlbewerber
Die Stadtbezirksbeiratswahlen in der Landeshauptstadt Dresden werden am 7. März 2024 im Dresdner Amtsblatt öffentlich bekannt gegeben.
Ab dem Tag nach der Bekanntmachung der Wahl können Parteien und Wählervereinigungen bis spätestens zum 4. April 2024, 18 Uhr, ihre Wahlvorschläge schriftlich oder persönlich bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, AG Wahlvorschläge, einreichen.
In dieser Frist können auch die Unterstützungsunterschriften für bereits eingereichte Wahlvorschläge geleistet werden, sofern diese erforderlich sind.
Bitte beachten Sie die Hinweise für Wahlbewerber und nutzen Sie die erforderlichen Formulare für die Einreichung der Wahlvorschläge
Stadtbezirksbeiratswahlen
- Hinweise für Parteien und Wählervereinigungen (*.pdf, 587 KB)
- Wahlvorschlag (Anlage 16 KomWO) (*.pdf, 192 KB)
- Zustimmungserklärung des Bewerbers (Anlage 17 a KomWO) (*.pdf, 118 KB)
- Niederschrift über Bewerberaufstellung (Anlage 19 KomWO) (*.pdf, 206 KB)
- Versicherung an Eides statt (Anlage 20 KomWO) (*.pdf, 252 KB)
- Bescheinigung des Wahlrechts (Anlage 21 KomWO) (*.pdf, 135 KB)
- Eidestattliche Versichung gemäß § 6 a Abs. 3 KomWG (nur für ausländische Unionsbürger) (*.pdf, 182 KB)
-
Datenschutzrechtliche Informationen (Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung)
(*.pdf,
683 KB)
für Parteien und Wählervereinigungen
Die Wählbarkeitsbescheinigung wird vor Ort in der Wahlbehörde ausgefüllt.
Eine Übersicht der Straßen und entsprechenden Wahlbezirke finden Sie auf der Seite "Straßenverzeichnis" unter dem Download-Link "Straßenverzeichnis mit Wahlbezirken und Kommunalwahlkreisen 2024".