Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/kommunalwahl/c_04.php 20.12.2023 13:44:16 Uhr 28.03.2024 16:54:44 Uhr |
Hinweise für Wahlbewerber
Die Stadtratswahlen in der Landeshauptstadt Dresden werden am 7. März 2024 im Dresdner Amtsblatt öffentlich bekannt gegeben.
Ab dem Tag nach der Bekanntmachung der Wahl können Parteien und Wählervereinigungen bis spätestens zum 4. April 2024, 18 Uhr, ihre Wahlvorschläge schriftlich oder persönlich bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, AG Wahlvorschläge, einreichen.
In dieser Frist können auch die Unterstützungsunterschriften für bereits eingereichte Wahlvorschläge geleistet werden, sofern diese erforderlich sind.
Bitte beachten Sie die Hinweise für Wahlbewerber und nutzen Sie die erforderlichen Formulare für die Einreichung der Wahlvorschläge.
Stadtratswahl
- Hinweise für Parteien und Wählervereinigungen (*.pdf, 587 KB)
- Wahlvorschlag (Anlage 16 KomWO) (*.pdf, 123 KB)
- Zustimmungserklärung des Bewerbers (Anlage 17 a KomWO) (*.pdf, 116 KB)
- Niederschrift über Bewerberaufstellung (Anlage 19 KomWO) (*.pdf, 157 KB)
- Versicherung an Eides statt (Anlage 20 KomWO) (*.pdf, 161 KB)
- Bescheinigung des Wahlrechts (Anlage 21 KomWO) (*.pdf, 81 KB)
- Eidesstattliche Versicherung gemäß § 6 a Abs. 3 KomWG (nur für ausländische Unionsbürger) (*.pdf, 123 KB)
-
Datenschutzrechtliche Informationen (Art. 13 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung)
(*.pdf,
683 KB)
für Parteien und Wählervereinigungen
Die Wählbarkeitsbescheinigung wird vor Ort in der Wahlbehörde ausgefüllt.
Eine Übersicht der Straßen und entsprechenden Wahlbezirke finden Sie auf der Seite "Straßenverzeichnis" unter dem Download-Link "Straßenverzeichnis mit Wahlbezirken und Kommunalwahlkreisen 2024".