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https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/bund/briefwahl.php 23.01.2025 11:53:13 Uhr 09.02.2025 22:48:21 Uhr

Briefwahl & Online-Wahlscheinantrag

Hier informieren wir Sie darüber, wie Sie Briefwahlunterlagen und den Wahlschein für die Bundestagswahl beantragen können. 

Versand erst ab Februar

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit bis zur Wahl erst ab Anfang Februar 2025 versendet werden.

Antrag stellen

Falls Sie am Wahlsonntag nicht ins Wahllokal gehen können oder in einem anderen Wahllokal innerhalb Ihres Wahlkreises abstimmen möchten, können Sie einen Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen stellen. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen erst ab Anfang Februar versendet werden. Den Briefwahlantrag können Sie auch  stellen, wenn Sie die Wahlbenachrichtigung gerade nicht zur Hand haben.  

So können Sie Ihre Briefwahlunterlagen und den Wahlschein beantragen: 

  • per Onlineformular
  • schriftlich (am besten über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung - hier finden Sie auch einen QR-Code mit Link zum Onlineformular) 
  • per E-Mail an briefwahl@dresden.de (mit folgenden Angaben: Name, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift, ggf. abweichende Versandanschrift) oder
  • persönlich (aber nicht telefonisch) im Briefwahlbüro (ab 5. Februar 2025 geöffnet) beantragen.

Wahlschein und Briefwahl unterlagen

Wozu dient der Wahlschein?

Wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragen, erhalten Sie mit den Unterlagen einen Wahlschein. Sie benötigen den Wahlschein für die Briefwahl oder wenn Sie in einem anderen Wahllokal innerhalb Ihres Wahlkreises wählen möchten.

Briefwahlbüro & Briefwahl vor Ort

Vom 5. Februar um 9 Uhr bis zum  21. Februar 2025 um 15 Uhr (Öffnungszeiten siehe unten) können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich vor Ort im Briefwahlbüro abholen. Hier können Sie auch direkt wählen. Zur Beantragung und Direktwahl im Briefwahlbüro müssen Sie

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass und
  • Ihre Wahlbenachrichtigung (falls vorhanden) mitbringen.

Sie können auch eine andere Person damit beauftragen, Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen oder abzuholen. Hierzu muss die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben werden. Entsprechend Bevollmächtigte dürfen insgesamt nur Briefwahlunterlagen für höchstens vier Wahlberechtigte entgegennehmen.

Kontakt und Öffnungszeiten Briefwahlbüro

Landeshauptstadt Dresden
Wahlbehörde


Besucheranschrift

Briefwahlbüro
Theaterstraße 11-13
1. Etage, Raum 100
01067 Dresden


Themenstadtplan

Telefon 0351- 488 11 20
E-Mail briefwahl@dresden.de


Postanschrift

Postfach, 01052 Dresden


Öffnungszeiten

5. Februar 2025 bis 21. Februar 2025
Mo bis Fr: 9 bis 18 Uhr
Achtung: Am 21. Februar öffnet das Briefwahlbüro nur bis 15 Uhr!