Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/bund/briefwahl.php 23.01.2025 11:53:13 Uhr 09.02.2025 22:48:21 Uhr |
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Briefwahl & Online-Wahlscheinantrag
Hier informieren wir Sie darüber, wie Sie Briefwahlunterlagen und den Wahlschein für die Bundestagswahl beantragen können.
Antrag stellen
Falls Sie am Wahlsonntag nicht ins Wahllokal gehen können oder in einem anderen Wahllokal innerhalb Ihres Wahlkreises abstimmen möchten, können Sie einen Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen stellen. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen erst ab Anfang Februar versendet werden. Den Briefwahlantrag können Sie auch stellen, wenn Sie die Wahlbenachrichtigung gerade nicht zur Hand haben.
So können Sie Ihre Briefwahlunterlagen und den Wahlschein beantragen:
- per Onlineformular
- schriftlich (am besten über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung - hier finden Sie auch einen QR-Code mit Link zum Onlineformular)
- per E-Mail an briefwahl@dresden.de (mit folgenden Angaben: Name, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift, ggf. abweichende Versandanschrift) oder
- persönlich (aber nicht telefonisch) im Briefwahlbüro (ab 5. Februar 2025 geöffnet) beantragen.
Wahlschein und Briefwahl unterlagen
Wozu dient der Wahlschein?
Wenn Sie Briefwahlunterlagen beantragen, erhalten Sie mit den Unterlagen einen Wahlschein. Sie benötigen den Wahlschein für die Briefwahl oder wenn Sie in einem anderen Wahllokal innerhalb Ihres Wahlkreises wählen möchten.
Briefwahlbüro & Briefwahl vor Ort
Vom 5. Februar um 9 Uhr bis zum 21. Februar 2025 um 15 Uhr (Öffnungszeiten siehe unten) können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich vor Ort im Briefwahlbüro abholen. Hier können Sie auch direkt wählen. Zur Beantragung und Direktwahl im Briefwahlbüro müssen Sie
- Ihren Personalausweis oder Reisepass und
- Ihre Wahlbenachrichtigung (falls vorhanden) mitbringen.
Sie können auch eine andere Person damit beauftragen, Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen oder abzuholen. Hierzu muss die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben werden. Entsprechend Bevollmächtigte dürfen insgesamt nur Briefwahlunterlagen für höchstens vier Wahlberechtigte entgegennehmen.
Zusätzliche Informationen für Deutsche im Ausland
Kontakt und Öffnungszeiten Briefwahlbüro
Landeshauptstadt Dresden
Wahlbehörde
Besucheranschrift
Briefwahlbüro
Theaterstraße 11-13
1. Etage, Raum 100
01067 Dresden
Themenstadtplan
Telefon
0351- 488 11 20
E-Mail
briefwahl@dresden.de
Postanschrift
Postfach, 01052 Dresden
Öffnungszeiten
5. Februar 2025 bis 21. Februar 2025
Mo bis Fr: 9 bis 18 Uhr
Achtung: Am 21. Februar öffnet das Briefwahlbüro nur bis 15 Uhr!