Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/sondernutzung.php 26.07.2022 16:22:25 Uhr 16.08.2022 17:46:29 Uhr |
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Sondernutzung des öffentlichen Raumes
Eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes liegt vor, wenn dieser über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird.
Das ist zum Beispiel bei Tisch- und Stuhlaufstellung vor einem Restaurant oder eine Warenauslage vor einem Geschäft der Fall. Sondernutzungen werden bei der Stadt Dresden vorab beantragt.
Nachfolgend finden Sie alle beantragungspflichtigen Sondernutzungen sowie alle notwendigen Dokumente.
Kontakt
Straßenverw. sonst.Sondernutz. (SONU) (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Straßen- und Tiefbauamt
Abt. Verwaltung
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |