Prozess

Prozessname

Pflichtumtausch Führerschein

ID

0a1e2d77-5a11-4ee8-962f-7a6453a89181

Prozessbeschreibung

Vorgehen

Die Beantragung erfolgt per Post. Es ist keine persönliche Vorsprache in der Behörde nötig.

Dazu reichen Sie bitte ein:
  • den ausgefüllten Antrag (siehe "Benötigte Formulare")
  • sowie unter "Benötigte Dokumente" genannte Unterlagen
Bitte übersenden Sie die Antragsunterlagen in einem verschlossenen Umschlag an folgende Adresse:

Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt
SG Fahrerlaubnisbehörde
Postfach 120020
01001 Dresden


oder werfen Sie diesen Umschlag in den Hausbriefkasten am Haupteingang des Verwaltungsgebäudes Hauboldstr. 7, 01239 Dresden ein.

Abholung Kartenführerschein
Nach Eingang und Bearbeitung der Unterlagen bei der Fahrerlaubnisbehörde wird Ihnen per Post ein Gebührenbescheid und ein Termin zur Abholung Ihres neuen Kartenführerscheins übersandt. Bitte übersenden Sie kein Bargeld.

Die Antragsbearbeitung dauert durchschnittlich 2 bis 3 Wochen. Bitte sehen Sie vor Ablauf der Bearbeitungsfrist von Nachfragen ab.

Hinweise zum Pflichtumtausch

Die EU hat festgelegt, dass bis 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden müssen.

Wenn Ihr Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, haben Sie die Pflicht diesen umzutauschen. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf Ihrem Führerschein. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments, nicht das Erteilungsdatum der Klassen einer Fahrerlaubnis.
 

Anmerkungen

Ergebnis

Benötigte Dokumente

Dokumentname Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers (Kopie)
Kontext
URL
Dokumentname vorhandener Führerschein (Kopie Vorder- und Rückseite)
Kontext
URL
Dokumentname Lichtbild
Kontext aktuell und biometrisch 35 x 45 mm, keine abgerundeten Ecken
URL
 

Optionale Dokumente

Dokumentname Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister "Karteikartenabschrift"
Kontext sofern der alte Führerschein nicht durch die Behörde ausgestellt wurde, bei der Sie den neuen beantragen. Sie erhalten diesen bei Bedarf von der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren aktuellen Führerschein ausgestellt hat.
URL
 

Benötigte Formulare

Beschreibung Antrag auf Umstellung einer deutschen Fahrerlaubnis
Kontext
URL https://www.dresden.de/media/pdf/ordnungsamt/Antrag_auf_Umstellung_einer_deutschen_Fahrerlaubnis__Papier_in_Kartenfuehrerschein_.pdf
Verlinkung
 

Hilfreiche Infoblätter

Beschreibung Informationsblatt zum Pflichtumtausch Führerschein
Kontext
URL https://www.dresden.de/media/pdf/ordnungsamt/3215_Pflichtumtausch_Fuehrerschein.pdf
Verlinkung
 

Wichtige Links

keine Angaben

Kosten/Gebühren:

Art der Gebühren
Durchschnittliche Gebühr (in Euro)
Minimale Gebühr (in Euro)
Maximale Gebühr (in Euro)
Gebührenbeschreibung 25,30 Euro
 
 
Zahlung online abwickelbar nein
Zahlungsarten Überweisung
 

Frist für Kunden

keine Angaben

Onlineabwicklung durchgängig möglich

Keine Angabe

Bei Onlinebeantragung ist Onlinezahlung notwendig

Keine Angabe

Bei Onlinebeantragung ist elektronische Signatur notwendig

Keine Angabe

Zuständige Organisationseinheit

SG Fahrerlaubnisbehörde

Weitere Organisationseinheiten

keine Angaben

Rechtliche Grundlagen

URL https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32006L0126&from=DE)
Linktext Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Kontext
 
URL http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/
Linktext Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Kontext
 
URL http://bundesrecht.juris.de/stgebo_2011/index.html
Linktext Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kontext
 

Zuständigkeit

keine Angaben

Kostenerhebung

keine Angaben