Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/lebenspartnerschaft.php 23.12.2021 11:24:41 Uhr 06.02.2023 22:52:59 Uhr |
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Lebenspartnerschaft
Gleichgeschlechtliche Paare können eine Ehe schließen. Dazu muss vorher keine Lebenspartnerschaft begründet worden sein. Eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft kann durch die Abgabe einer Erklärung im Standesamt Sachgebiet Eheschließung in eine Ehe umwandelt werden. Die Erklärung muss persönlich bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner bzw. Partnerinnen abgegeben werden.
Kontakt
Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare und Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Bürgeramt
Abteilung Standesamt
Sachgebiet Eheschließung
Besucheranschrift
Goetheallee 55
01309 Dresden
Themenstadtplan
Verkehrsverbund Oberelbe
VVO-Auskunft
Telefon
0351-4888806
Fax 0351-4888803
E-Mail
standesamt-eheschliessungen@dresden.de
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Innerhalb der Öffnungszeiten ist eine Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.