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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/gesundheitszeugnis.php 17.04.2024 15:43:01 Uhr 20.04.2024 01:18:48 Uhr

Gesundheitszeugnis

Belehrung für Beschäftigte im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln

Arbeiten Sie in der Gastronomie, einer Einrichtung mit Gemeinschafts­verpflegung, im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe oder künftig als Pflegekraft? Dann benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis.

Um das Gesundheitszeugnis zu erhalten müssen Sie an einer Belehrung teilnehmen. Diese wird vom Hygienischen Dienst des Amtes für Gesundheit und Prävention durchgeführt.

Ein Gesundheitszeugnis ist in ganz Deutschland nutzbar und zeitlich ­unbegrenzt gültig.