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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/gesundheitszeugnis.php 28.03.2024 14:17:46 Uhr 28.03.2024 15:31:00 Uhr

Gesundheitszeugnis

Belehrung für Beschäftigte im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln

Arbeiten Sie in der Gastronomie, einer Einrichtung mit Gemeinschafts­verpflegung, im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe oder künftig als Pflegekraft? Dann benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis.

Um das Gesundheitszeugnis zu erhalten müssen Sie an einer Belehrung teilnehmen. Diese wird vom Hygienischen Dienst des Amtes für Gesundheit und Prävention durchgeführt.

Ein Gesundheitszeugnis ist in ganz Deutschland nutzbar und zeitlich ­unbegrenzt gültig.

Fünf Bilder in einer Montage: eine Schimmelkultur, ein Stück Fleisch, ein Eisportionierer mit Schokoladeneis, ein aufgeschlagenes Ei, Sushi