Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/geburt.php 19.01.2023 16:19:38 Uhr 28.01.2023 02:14:59 Uhr |
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Geburt eines Kindes beurkunden lassen
Sie benötigen eine Geburtsurkunde aus dem Personenregister?
Persönliche Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Persönliche Vorsprachen im Standesamt, Fachbereich Geburten, sind nach vorheriger Terminvereinbarung nur möglich für:
- die Anzeige einer erfolgten Hausgeburt in Dresden
- die Aufnahme einer Vaterschaftsanerkennung/Namenserklärung vorgeburtlich oder nach der Geburt des Kindes
- die vorgeburtliche Vorbereitung der Erstbeurkundung einer Geburt mit Auslandsbeteiligung der Kindeseltern (ab Erhalt des Mutterpasses)
Bitte vereinbaren Sie online Ihren Termin in unserem Terminkalender. Weitere Informationen dazu finden Sie unter den folgenden Fragestellungen.
Nachreichungen von Unterlagen zu Geburtsbeurkundungen können Sie in den Hausbriefkasten der Provianthofstraße 7 oder Goetheallee 55 einwerfen bzw. mit der Post schicken.
Bearbeitungsdauer Beurkundung einer Geburt
Sofern alle Dokumente vollständig in der Einrichtung eingereicht wurden und nach Prüfung durch das Standesamt keine weiteren Dokumente oder Erklärungen notwendig sind, beträgt die Bearbeitungszeit etwa 2 Wochen plus Postlaufzeiten. Eine Abholung der Dokumente ist nicht möglich. Derzeit kann es vereinzelt zur Verlängerung der Bearbeitungszeit kommen. Wir bitten Sie, nur mit uns in Kontakt zu treten, sofern Sie noch eine Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft oder zum Namen des Kindes abgeben möchten. Sofern Sie 3 Wochen nach der Geburt des Kindes noch keine Unterlagen per Einwurf-Einschreiben erhalten haben, treten Sie bitte umgehend mit uns in Kontakt.
Ein Baby wurde geboren - was benötigt das Standesamt zur Geburtsbeurkundung?
Sind ein oder beide Elternteile im Ausland geboren oder haben im Ausland geheiratet, ist eine vorgeburtliche Beratung und ein fremdsprachiges Informationsblatt hilfreich?
Anzeigepflicht bei Hausgeburten - wer ist zuständig und was muss beachtet werden, wenn das Baby zu Hause geboren ist?
Das Baby ist in einer Klinik oder Hebammenpraxis geboren - wann erhalten wir unsere Unterlagen und die Geburtsurkunden?
Welchen Vornamen soll das Baby erhalten?
Sie benötigen Informationen zur Vaterschaftsanerkennung und dem gemeinsamen Sorgerecht?
Welche Kosten fallen an und wie wird bezahlt?
Wie beantrage ich zusätzliche Urkunden aus dem Geburtenregister?
Sie haben eine Fehlgeburt erlitten?
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt
Abteilung Standesamt
Sachgebiet Geburten und Sterbefälle
Besucheranschrift
Provianthofstraße 7
I. Etage
01099 Dresden
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VVO-Auskunft
Telefon
0351-4886751
Fax 0351-4886753
E-Mail
standesamt-geburten@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag und Freitag 9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr
Innerhalb der Öffnungszeiten ist eine Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.