Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/beurkundungen.php 03.07.2018 10:27:26 Uhr 18.04.2024 08:25:58 Uhr

Beurkundungen, besondere

Das Standesamt berät Sie zu Vorteilen der Nachbeurkundung

  • einer Geburt
  • einer Eheschließung
  • eines Sterbefalles
  • einer Scheidung

die im Ausland statt fand und informiert zur Antragstellung. Zuständig ist das Standesamt am Wohnsitz.

Zudem werden Namenserklärungen und Kirchenaustritte entgegen genommen.

Auch das Familienbuch wírd hier aufbewahrt und als Heiratsregister fortgeführt.