|
Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/auslaendische-ehe-registrieren.php 06.07.2026 10:49:28 Uhr 16.07.2026 13:27:59 Uhr |
|
Ausländische Ehe registrieren
Ehe im Melderegister registrieren
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Dresden haben, müssen Sie im Bürgerbüro melden, wenn sich Ihr Familienstand geändert hat. Bringen Sie dazu folgende Dokumente mit:
Ihre
-
ausländische Eheurkunde im Original sowie
-
deutsche Übersetzung eines in Deutschland vereidigten Übersetzers und
- die notwendige Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation)
Hinweis:
Die vorzulegenden Unterlagen können je nach Land variieren. Grundsätzlich richtet sich die Prüfung der Unterlagen nach den Vorgaben des Internationaler Urkundenverkehr - Auswärtiges Amt). Welche Unterlagen in Ihrem Personenstandsfall benötigt werden, erfahren Sie bei Ihrem persönlichen Beratungsgespräch. Bei Eheurkunden aus anderen EU-Staaten ist keine Überbeglaubigung erforderlich.
Bürgerbüros
Hier können Sie sich zu den Sprechzeiten der Bürgerbüros informieren und einen Termin vereinbaren:
Optional: Nachbeurkundung der Ehe im Personenstandsregister
Zusätzlich können Sie beantragen, Ihre Ehe im Personenstandsregister des Standesamts nachbeurkunden zu lassen. Dieses Angebot ist freiwillig und kostenpflichtig.
Voraussetzungen:
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit oder
- sind ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge oder
- staatenlos bzw. heimatloser Ausländer
und Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ist in Dresden.
Nachbeurkundung
Nähere Informationen zur Nachbeurkundung Ihrer Ehe erhalten Sie auf der Website des Standesamtes: